Bundestagswahl

Wählen unter Corona-Bedingungen

radio SAW deckt auf!

Am Sonntag, wählen wir einen neuen Bundestag. Und das alles unter der gültigen Corona-Eindämmungsverordnung. Welchen Einfluß hat Corona auf die Wahl, was sollte wir vorher wissen und beachten?

Keine 3G-Einschränkungen

Es sind nur wenige Einschränkungen. Die 3-G-Regel gilt nicht, niemand muß Impf-, Genesenen-oder Testnachweise vorlegen. Im Wahllokal gilt aber Maskenpflicht, die 1-Meter-50-Abstandsregel und das Hygienegebot. Bringt Euch am besten einen eigenen Kugelschreiber fürs Kreuzchen machen mit.

Die Erfahrung von der kürzlich abgehaltenen Kommunalwahl in Niedersachsen zeigt, es könnte voll werden. Weil nur wenige Leute auf einmal ins Wahllokal gelassen werden, bilden sich gerade spätnachmittags lange Schlangen.

18 Uhr Wahlschluss - und dann?

Um 18 Uhr ist ja Schluß, dann wird die Wahl beendet. Dazu gilt laut Bundeswahlordnung § 60: nur wer sich dann im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden, darf noch seine Stimme abgeben.

Um sich den Ärger zu ersparen geht ihr am besten nicht auf den letzten Drücker ins Wahllokal, um die Mittagszeit ist erfahrungsgemäß am wenigsten los.

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