Braucht der Bundestag neuen Schwung?

Franka Kretschmer will ohne Partei rein

Langsam füllen sich die Laternen in Sachsen-Anhalt.In gut sechsWochen ist es soweit, wir wählen einen neuen Bundestag. Und wir wissen jetzt schon anhand der Umfragen: das wird richtig eng. Welche Partei könnte mit welcher koalieren, wer wird Kanzler oder Kanzlerin… Aber auf der anderen Seite haben wir auch bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gesehen: Es gibt immer weniger Menschen, die sich mit den Parteien, die aktuell im Bundestag sitzen, noch identifizieren. Circa 7% der Wähler, setzten - auf die Gefahr hin, dass die Stimme an Ende nichts wert ist, ihr Kreuz woanders.

Genau wie bei der Landtagswahl erhalten bei der Bundestagswahl Parteiendie Zweitstimme, Kandidaten und Kandidatinnen die Erststimme.Und da gibt es sogar einige, die sich komplett von Parteien lösen wollen. Obwohl das seit 1949 niemand mehr geschafft hat. Dr. Franka Kretschmer aus Magdeburg ist überzeugt - mit ihrem Konzept einer bürgernahen und transparenten Politik kann das klappen. Unser Redakteur Max Hensch hat mit ihr gesprochen.

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Ohne Parteizugehörigkeit kann man im deutschen Bundestag nicht automatisch einer Fraktion angehören, das bringt Einschränkungen mit sich.

  • Fraktionslose können keine Gesetzesinitiativen starten oder beim Ältestenrat Plenardebatten beantragen
  • Bundestagsausschüsse können sie als Berater zuziehen; Fraktionslosedürfen aber nicht abstimmen
  • Rederecht im Plenum ist begrenzt
  • Können Geschäftsordnungsanträge stellen und Fragen zur schriftlichen/mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten

Was aber möglich ist: mit anderenAbgeordneten und Abgeordnettinen, eventuell auch parteiübergreifend, eine eigene Fraktion bilden. Dafür braucht es 5% der Mitglieder des Bundestags.

Auch möglich: eine Gruppe. Die haben nicht so weitgehende Rechte wie eine Fraktion. Zudem müssen sie mit weniger Finanzmitteln auskommen. Im 13. Deutschen Bundestag (1994 bis 1998) bildete die PDS mit 30 Sitzen eine Gruppe. Auch einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, haben eine Reihe von Rechten. Sie können in Plenardebatten beispielsweise Geschäftsordnungsanträge stellen und begründen oder mündliche und schriftliche Fragen an die Bundesregierung stellen.

Quelle: bundestag.de


Mit der "Erststimme" wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus seinem Wahlkreis. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299. In jedem davon leben im Durchschnitt 250.000 Menschen.

In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidaten um die Erststimmen der Wähler. Jede Partei darf einen aufstellen, aber auch unabhängige Kandidaturen sind möglich.

Jeder Kandidat macht Werbung für sich und seine Partei, tourt durch den Bezirk und präsentiert Themen, die seiner Meinung nach für die Region und für seine Partei besonders wichtig sind.

Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat und kommt als Abgeordneter in den Bundestag. Alle anderen Kandidaten gehen leer aus.

So kommen insgesamt 299 Abgeordnete in den Bundestag.

Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

Die "Zweitstimme" - sie ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme: Denn die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Um die Zweitstimmen geht es auch bei den Hochrechnungen an den Wahlabenden.

Vereinfacht gesagt: Hat eine Partei 40 Prozent der Zweitstimmen gewonnen, bekommt sie mindestens 40 Prozent der Sitze im Bundestag.

Die Zweitstimmen zählen jedoch nur, wenn Parteien mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen.

Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidaten, die eine Partei für das Bundesland nach Berlin schicken möchte.

Dabei kommt es auf die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste an, denn die Parteien entsenden ihre Kandidaten im Verhältnis zu ihren gewonnenen Zweitstimmen nach Berlin. Wer oben steht, kommt eher dran.

Bei der Sitzverteilung im Bundestag gilt dann folgendes: Zuerst werden die Plätze an die Direktkandidaten einer Partei vergeben. Dann folgen die Kandidaten von den Landeslisten.

Vereinfacht gesagt, kommt die eine Hälfte der Abgeordneten also über die Erststimme in den Bundestag. Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, wird dagegen durch die gewonnenen Zweitstimmen bestimmt.
- Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
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