Bundestag

Unionsfraktion will Neustart beim Heizungsgesetz

Nach monatelangen Auseinandersetzungen

Nach dem vorläufigen Stopp des Gebäudeenergiegesetzes durch das Bundesverfassungsgericht fordert die Unionsfraktion einen Neustart bei dem Vorhaben. Die Entscheidung sei eine schwere Niederlage für die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), heißt es in einem Antrag der Fraktion, mit dem sich das Parlament am Freitagvormittag befasst. Er lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die Gerichtsentscheidung sei auch «ein Ausrufezeichen für das Recht der Abgeordneten» auf eine gründliche Beratung von Gesetzen. Sie zeige zudem, dass Klimaschutz nicht mit der Brechstange gelinge.

In dem Antrag heißt es weiter: «Der schwere Schlag aus Karlsruhe für die Ampel darf nicht zum dauerhaften Rückschlag für Klimaschutz werden. Deshalb reicht es nicht, nun in einem neuen Verfahren einfach dasselbe Gesetz durchzudrücken. Nur mit einem grundlegenden neuen Anlauf in der Sache kann verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden.» Die Koalitionsfraktionen hatten betont, inhaltlich solle es keine Änderungen mehr geben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vorhaben der Ampel-Koalition, das sogenannteHeizungsgesetzam Freitag im Bundestag zu beschließen, im Eilverfahren gestoppt. Die geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Die Ampel-Fraktionen entschieden, das Gesetz solle nun Anfang September vom Bundestag verabschiedet werden.

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