Für eine vermeintliche Mutprobe muss ein Jugendlicher in Magdeburg jetzt tief in die Tasche greifen.
Er hat sich am Landgericht Magdeburg mit der Deutschen Bahn auf einen Vergleich geeinigt, weil er als 13-Jähriger von einer Brücke ein Radio auf einen fahrenden Zug geworfen hatte.
Die Aktion verursachte einen Kurzschluss, der Lokführer musste notbremsen und der Zug wurde abgeschleppt.
Eine Strafe gab es damals nicht, weil der Täter mit 13 Jahren noch nicht strafmündig war.
Aber auf dem Schaden wollte die Deutsche Bahn nicht sitzenbleiben und zog deshalb vors Zivilgericht.
Das geht davon aus, dass er auch in dem Alter die Folgen seiner Tat schon abschätzen konnte.
Darum zahlt der mittlerweile 17-jährige jetzt in monatlichen Raten rund 42.000€ Schadensersatz an die Deutsche Bahn.
Wenn er bis Oktober 2032 die Hälfte begleicht, wird ihm die andere erlassen.