Symbolbild: Schild, auf dem Hochwasser steht

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Aussetzung der Schulpflicht / Änderungen im Schülerverkehr 

Im Hochwassergebiet hat der Kreis Mansfeld-Südharz in Abstimmung mit dem Landesschulamt die Schulpflicht ausgesetzt - zunächst für Donnerstag und Freitag. In Kelbra, Roßla und Wallhausen bleiben die Schulen geschlossen, in allen gibt es aber eine Notbetreuung. Die Grundschule Oberröblingen bleibt offen, lediglich die Schüler aus Edersleben sind von der Schulpflicht befreit. 

Die Schulbusse fahren - wegen gesperrter Straßen aber teils über Umleitungen.

Die Ortslage Katharinenrieth kann nicht bedient werden (VGS-474).
 

Änderungen im Fahrplan:
K2298 zw. Brücken – Wallhausen: Ersatzweise wird eine Haltestelle in Richtung Sportplatz eingerichtet, betroffen sind die Linien VGS-453/454
L230 zw. Edersleben – Oberröblingen: Umfahrung über A38 über Martinsrieth und Riethnordhausen, betroffen ist die Linie VGS-480.

Aufgrund des Umweges sollte mit Verspätungen gerechnet werden (etwa 10 Minuten).

Auch im Salzlandkreis gibt es hochwasserbedingt ein paar Einschränkungen für Schüler: weil Straßen gesperrt sind, müssen sie über das Pretziener Wehr zu den provisorischen Bus-Haltestellen laufen, die Fahrpläne wurden angepasst. 

Aktuelle Straßensperrungen

Die Vollsperrung der B 85 zwischen Kelbra und Berga ist inzwischen aufgehoben. Gesperrt sind noch:

- L 230 zwischen Oberröblingen und Edersleben
- K 2298 zwischen Wallhausen und Brücken
- Verbindungsstraße Oberröblingen – Martinsrieth – Wallhausen (sog. „Indianerweg“)
- Verbindungsweg Martinsrieth – Brücken
- K2827 zwischen L219 und Katharinenrieth (Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist abgesichert)

Zudem ist die Bahnstrecke Oberröblingen – Artern bis auf Weiteres gesperrt, zwischen Sangerhausen und Artern ist ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.

Bürgertelefon des Landkreises:
Dieses ist in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der 03464 – 535 1960 oder per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de erreichbar.

 

Katastrophenfall – was bedeutet das?

Katastrophe hört sich erstmal nach Weltuntergang an. Bei Katastrophenalarm  geht es aber eher darum, den Einsatz der Hilfskräfte wie Feuerwehren und  THW zu bündeln und besser zu organisieren. Dafür übernimmt dann der Katastrophenstab die Führung.

Ziel ist es, Entscheidungen schneller, unbürokratisch und aus einer Hand treffen zu können. Außerdem kann ein Katastrophenstab auch überregional Hilfe anfordern. Im Landkreis Mansfeld-Südharz soll jetzt sogar die Bundeswehr zum Einsatz kommen.  Das ist nur in Ausnahmefällen im Inland erlaubt, wie eben bei Naturkatastrophen. (Art. 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG).

Der Katastrophenstab hat sogar das Recht, Personen zur Mithilfe zu verpflichten. Den Anweisungen dürfte man sich nur entziehen, wenn man sich selbst erheblich gefährden würde

Hier das Katastrophenschutzgesetz Sachsen-Anhalt zum Nachlesen: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de

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