Fußball-Drittligist FCCarl Zeiss Jena ist mit einer Klage gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main gescheitert. Das OLGentschied am Dienstag, dass die Haftung eines Fußballvereins für das Abbrennen von Pyrotechnik seiner Anhänger nicht gegen allgemeine Grundsätze der öffentlichen Ordnung verstoße und beschloss, den Schiedsspruch des
Ständigen Schiedsgerichts des DFB nicht aufzuheben. Gleichzeitig bestätigte das Gericht die Zuständigkeit des DFB-Schiedsgerichts und die Gültigkeit des Urteils. Jena kann noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Jena hatte gegen eine vom DFB-Schiedsgericht verhängte Geldstrafe geklagt. Der Club war im Sommer 2018 wegen des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände bei drei Spielen im Jenaer Fanblock mit einer Geldstrafe in Höhe von knapp 25.000 Euro belegt worden. Der Club blieb mit einer Berufung beim DFB-Bundesgericht erfolglos und erhob deshalb Klage gegen den DFB vor dem Ständigen Schiedsgericht für die 3. Liga. Er wollte feststellen lassen, dass der Schiedsvertrag zwischen den Parteien unwirksam sei. Das Schiedsgericht wies diesen Antrag ab, weshalb Jena vor das Oberlandesgericht Frankfurt/Main zog. Das OLG stellte jedoch fest, dass die Parteien wirksam eine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen hätten.
Das Ständige Schiedsgericht für die 3. Liga sei ein echtes Schiedsgericht, so dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wirksam ausgeschlossen worden sei.