Wie viele Menschen leben im Land? Wie leben und arbeiten sie? Deutschlandweit beginnen dieser Tage die Befragungen für denZensus2022. Für die Volkszählung erhalten in Sachsen-Anhalt etwa 270 000 Menschen eine Terminankündigung für Interviews, wie das Statistische Landesamt in Halle mitteilte. Die Statistiker baten vorab um Verständnis und Unterstützung bei diesem Großprojekt. Die Teilnahme sei verpflichtend. Der letzteZensusfand 2011 statt.
Verlässliche Zahlen sind wichtig für viele Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie sind die Grundlage für die Planung von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder auch Bildungseinrichtungen. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, Bevölkerungsdaten zu erfassen. BeimZensus2011 wurden 36 000 Menschen weniger gezählt als gemeldet waren.
Von den rund 270 000 Menschen, die nun in Sachsen-Anhalt befragt werden, sollen laut dem Statistischen Landesamt etwa 5500 Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen wie etwa Studierendenwohnheimen sein. Darüber hinaus sollten etwa 1500 Einrichtungsleitungen etwa von Alten- und Pflegeheimen Auskunft über die Bewohner geben.
Insgesamt gibt es im Land rund 2700 Interviewer für denZensus2022. Diese sogenannten Erhebungsbeauftragten werfen zunächst Terminankündigungen in die Briefkästen an zufällig ausgewählten Anschriften. Die Befragungen selbst dauern den Angaben zufolge etwa fünf bis zehn Minuten und können an der Tür erledigt werden. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich mit einem speziellen Ausweis aus.
Die Interviewer übergeben den meisten Befragten - etwa 70 Prozent - ein Schreiben mit den Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen. So können die Antworten auf Fragen etwa nach dem Bildungsabschluss, Erwerbstätigkeit oder Beruf zeitlich flexibel am Computer beantwortet werden, hieß es vom Statistischen Landesamt weiter. Es gibt alternativ auch Papier-Fragebögen.
Die Teilnahme an der Befragung ist verpflichten. Wer auch nach einer Erinnerung die Auskunft verweigert, muss mit einem Mahnverfahren rechnen. Es kann ein Zwangsgeld von mindestens 300 Euro festgesetzt werden, teilte das Statistische Landesamt weiter mit. Dennoch bestehe dann weiter Auskunftspflicht.