Vorerst keine Ortsumgehung Naumburg

Die Ortsumgehung von Naumburg darf vorerst nicht gebaut werden. Der Baubeschluß des Landes Sachsen-Anhalt für die B 87n sei rechtswidrig. So hat es das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Trasse soll durch ein Tonabbaugebiet führen- die Rechte des Eigentümers werden zu sehr beschnitten. Das Gericht gibt aber die Möglichkeit, nachzubessern. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte uns, diese Chance werde genutzt, der Baubeginn der Ortsumfahrung sei lediglich verzögert.

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