Sind Blitzer-Apps strafbar?

Tempolimits und Radarfallen: Immer öfter wird in Deutschland geblitzt. Die Einnahmen im vergangenen Jahr lagen bei rund 600 Millionen Euro.

Viele Autofahrer nutzen sogenannte Blitzer-Apps auf ihrem Smartphone. Diese warnen den Fahrer vor einem teuren Foto. Immer wieder wurde die Smartphone-Methode als eine juristische Grauzone erklärt. Nur Geräte, die dazu bestimmt sind, Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung zu entlarven, dürfen im Fahrzeug nicht mitgeführt werden. Das besagt zumindest Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung. Sind Smartphones mit entsprechenden Softwares betroffen oder nicht?

Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts Rostock schafft nun aber Klarheit. Eine aktivierte Blitzerapp auf dem Smartphone kann dem Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle teuer zu stehen kommen. 75 Euro kostet das Bußgeld, wenn man erwischt wird.

Der Hintergrund zu dem aktuellen Urteil: Während einer Verkehrskontrolle entdeckte die Polizei eine aktivierte Blitzer-App in der Halterung im Fahrzeug. Gegen die Bußgeldforderung in Höhe von 75 Euro legte der Fahrer Einspruch ein. Er argumentierte, dass ein Smartphone kein Gerät gemäß des Paragraphen 23 sein würde.

Das Gericht sah das aber anders und wies die Klage ab. Radarwarn- und Laserstörgeräte sind in dem Paragraphen nur beispielhaft gemeint. Dem Gericht zufolge reicht es aus, eine aktive Software auf seinem Smartphone zu haben, die vor Blitzern warnt. Der Fahrer musste sein Bußgeld bezahlen.

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