Feuerwerkskörper

Sicheres Feuerwerk an Silvester

So gefährlich sind illegale Böller - Das rät die Polizei

Am Samstag, 28. Dezember, startet der Verkauf der Silvesterböller. Der Verkauf ist bis zum 31. Dezember offiziell erlaubt.Gezündet werden dürfen die Knallkörper jedochnur an Silvester und Neujahr.

Viele Supermärkte bieten Raketen, Knaller und Co an.

Ein Drittel der Deutschen feiert mit Feuerwerk

Fast jeder dritte Deutsche will in der Silvesternacht Feuerwerk zünden, 31 Prozent sagten, dass sie den Jahreswechsel mit Raketen, Böllern oder anderem Feuerwerk feiern wollten. 66 Prozent verzichten dagegen darauf. 48 Prozent der Befragten sehen Feuerwerk vorwiegend positiv. Für 43 Prozent überwiegen die negativen Seiten wie Lärm, Schmutz auf den Straßen oder die Sorge vor Verletzungen.

Gefahr durch "Polenböller"

Die Polizei warnt indes aber auchvor den Gefahren, die im Umgang mit Silvesterknallern lauern - besondersvor illegalen, so genannten "Polenböllern". Während in Deutschland zugelassene Knaller oft Schwarzpulver zum Zünden verwenden, ist es bei illegalen Feuerwerkskörpern oft echter Sprengstoff.

Schon 1 Gramm davon reicht, dass man seine Hand verliert.Auch Hals-Nasen-Ohrenärzte schlagen kurz vor Silvester Alarm: Ein Böller - legal oder nicht - kann bis zu 180 Dezibel laut sein - so laut wie ein startender Düsenjet.

Die Aktion "Brot statt Böller" ruft auch in diesem Jahr wieder dazu auf, mit dem Geld, das wir für Knaller eingeplant haben, etwas Gutes zu tun - es etwa an Bedürftige oder Hilfsprojekte zu spenden.

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt warnt

Mit Sorgen wird vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt allerdings ein Trend zu immer mehr illegaler Pyrotechnik beobachtet. Andreas von Koß ist Pressesprecher des Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und erläutert die Gefahren:

Was ist an illegaler Pyrotechnik gefährlich?
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  • Was ist an illegaler Pyrotechnik gefährlich?
  • Welche Erfahrungen haben sie damit gemacht?
  • Woran erkenne ich legales Feuerwerk
  • Woher kommt der Trend?

Achtet auf die Gefährdungsstufen (Klasse 1, Klasse 2 ect.)

  • Unter die erste Klasse bzw. Kategorie fallen u.a. Wunderkerzen, Knallerbsen und sogenanntes Jugendfeuerwerk. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12.Lebensjahr vollendet haben.
  • Zur zweiten Klasse bzw. Kategorie gehören u.a. die handelsüblichen Silvestersortimente wie Raketen, Batterien, Böller, Römische und Bengalische Lichter, Vulkane und Fontänen. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Achtet auf das Herkunftssiegel

  • Abbrennen darf man nur in Deutschland zugelassen pyrotechnische Erzeugnisse, welche eine Kennzeichnung haben. Diese Erzeugnisse müssen ein CE-Zeichen oder eine BAM-Kennzeichnung haben.
  • Außerdem müssen auf pyrotechnischen Gegenständen die Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder Einführer vorhanden sein und zu ihnen Gebrauchsanweisungen vorliegen.

Achtet auf die Zeit

  • Böller, Raketen und Co. dürfen in der Regel nur vom 31.12. (00:00 Uhr) bis 01.01. (24:00 Uhr) abgebrannt werden.

Und außerdem...

  • Striktes Einhalten der Gebrauchsanweisungen
  • Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2 sind nur im Freienzu verwenden
  • Bäume, Oberleitungen, Tankstellen oder leicht entzündliche Gegenstände dürfen sich nicht in der Nähe von Abbrennorten befinden
  • Angegebene Sicherheitsabstände beachten und Raketen mit Führungsstab keinesfalls in den Boden stecken
  • Menschen, Fahrzeuge, Mülltonnen, Briefkästen oder Balkone sind keine Zielobjekte
  • Unbedingt Kinder beaufsichtigen und vor Gefahren schützen
  • Blindgänger nicht noch einmal entzünden und mit Wasser unschädlich machen
  • Es ist verboten, Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern, Krankenhäusern, Kirchen sowie Kinder- und Altersheimen abzubrennen

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung informiert:

Geknallt werden darferst direkt am 31. Dezember bzw. am Neujahrstag.

… und dann auch nur so, dass nichts und niemand durch die Böllerrei zu Schaden kommt.

Doch was, wenn doch?Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erklärt werüberhaupt bei Schäden durch Böller haftet.

Wer haftet bei Böllerschäden?
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  • Wer haftet bei Böllerschäden?
  • Was tun bei Böllerschäden?
  • Kann ich meinen Versicherungsschutz verlieren?
  • Was wenn der Verursacher nicht versichert ist?
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