Marihuana

Mann bestellte Marihuana per Post und verkaufte es

Prozessbeginn in Braunschweig

Einer Gesetzesänderung voraus war ein Braunschweiger, der sich heute vor dem Braunschweiger Schöffengericht verantworten muss. Er hatte einfach Marihuana per Post in Spanien bestellt und dieses dann vor Ort verkauft.

Der Handel mit Canabis-Samen ist in einigen Teilen Spaniens legal – auch der Postversand – der Verkauf in Deutschland jedochnicht. Sieben Zeugen sind geladen. Nach der neuen Gesetzgebung rechnet der Anwalt mit einer geringen Strafe.

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