Alfons Schuhbeck

BGH bestätigt Haftstrafe gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Die Verurteilung von Star-KochAlfonsSchuhbeckwegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, «weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren».

Damit blieb die Revision des heute 74-Jährigen überwiegend erfolglos. Ins Gefängnis mussSchuhbecklaut seinem Sprecher aber erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat.

Das Landgericht München I hatteSchuhbeckim Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust.

Das Landgericht habe entsprechend der bisherigen BGH-Rechtssprechung entschieden, dass die Steuerstraftaten schon vollendet waren, teilte der Gerichtshof in Karlsruhe hierzu mit. Auch bei der Strafzumessung habe es keine Rechtsfehler gegeben. «Das Urteil ist damit im Wesentlichen rechtskräftig.»

Schuhbecks Rechtsanwalt Ali B. Norouzi erklärte: «HerrAlfonsSchuhbeckhat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat HerrSchuhbeckunterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.» Die Staatsanwaltschaft hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt.

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