Punktehandel und Unfallflucht

Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar im Gespräch

Sollte Unfallflucht milder bestraft werden und wie kann dem Handel mit Punkten in Flensburg ein Riegel vorgeschoben werden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich von Mittwoch an Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Der dreitägige Kongress zählt jedes Jahr zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten in Deutschland. Er endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Zu den Topthemen zählen in diesem Jahr der Umgang mit Fahrerflucht und der sogenannte Punktehandel. Verbände und Experten fordern bei der Unfallflucht eine Reform. Es herrschte im Vorfeld aber Uneinigkeit darüber, wie die genau aussehen könnte. Derzeit kann eine Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Pläne des Justizministeriums
Aktuelle Pläne des Bundesjustizministeriums sehen vor, dass Unfallverursacher künftig nicht mehr an der Unfallstelle warten müssen, sondern stattdessen den Unfall später online melden können sollen. Ein straffreier Zeitraum, innerhalb dessen ein Unfall gemeldet werden kann, findet bei vielen Fachleuten und Verbänden Anklang. Ob die Meldung beispielsweise digital oder etwa bei der Polizei erfolgen soll sowie über die Dauer des straffreien Zeitraums gehen die Meinungen allerdings auseinander. Uneinig sind sich Experten auch dabei, ob Unfallflucht künftig nur eine Ordnungswidrigkeit statt einer Straftat sein soll.

Einig sind sich Verbände hingegen dabei, dass der sogenannte Punktehandel unterbunden werden soll. Bisher gibt es ein gesetzliches Schlupfloch, das es in bestimmten Fällen ermöglicht, Punkte in Flensburg für andere Menschen auf sich zu nehmen. Einige Unternehmen aus dem EU-Ausland haben daraus gar ein Geschäftsmodell gemacht. Manche Experten wollen daher einen neuen Straftatbestand für dieses Vorgehen, andere halten die bisherige Rechtslage für ausreichend.

Bahnthema ebenfalls im Fokus
Ein ungewohntes Thema ist in diesem Jahr die Haftungsfrage bei sogenannten multimodalen Reisen. Dabei geht es nicht um Autothemen, sondern um Züge, Flugzeuge und Schiffe. Zur Debatte steht, ob das bisherige Haftungsrecht für Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln ausreicht, wenn es um verpasste Anschlüsse geht. Nein, sagen Verbände und fordern Reformen. «Ist zum Beispiel ein Zug verspätet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er häufig auf den Kosten sitzen», sagt Mobilitätsexperte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Es brauche weitergehende Regelungen, «die ausdrücklich multimodale Reisen im Fokus haben».

Weitere Themen in Goslar sind der Umgang mit Vorschäden an Autos bei der Schadensregulierung nach einem Unfall sowie die Frage, ob bei Rauschfahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss das Täterfahrzeug eingezogen werden soll. Letzteres ist bisher nur bei illegalen Autorennen möglich. Einige Experten halten das für denkbar, andere sehen rechtliche Hürden.

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