Eine Rentnerin startet mit dem Zündschlüssel ihr Auto bei einem Fahrtraining für Senioren.

Ab 70 regelmäßige Fahrtauglichkeit-Checks

Das plant die EU

Bisher gilt: Wer einmal seinen Führerschein macht, darf ihn bis zu seinem Lebensende behalten - insofern er sich nichts zuschulden kommen lässt. Das könnte sich jedoch bald ändern: Pläne aus Brüssel sehen vor eine Fahrtauglichkeitsprüfung für die EU anzuordnen. Diese soll ab dem 70. Lebensjahr alle fünf Jahre erfolgen müssen und beweisen, ob Senioren weiterhin bedenkenlos am Straßenverkehr teilnehmen können und dürfen.

Das Ziel dieser Prüfung ist es, die Zahl der Verkehrstoten, die sich im Jahr 2022 in der EU auf 20.600 Menschen berief, stark reduziert werden soll. So sollen 2030 nur noch die Hälfte der Menschen im Straßenverkehr ums Leben kommen, im Jahr 2050 soll es keine Verkehrstoten mehr geben.

Auf welche Art die Fahrtauglichkeitsprüfung erfolgen soll, ist noch unklar.

Bisher kann man sich allerdings schon freiwillig beim ADAC, DEKRA, TÜV und bei verschiedenen Fahrschulen freiweillig überprüfen lassen.

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