WSF: Bäume fällen erlaubt

In Weißenfels leiden etliche Bäume unter der Dürre der Jahre 2018 und 2019.Die Stadt Weißenfels hat deshalb in Abstimmung mit den Ortsteilen und dem Landkreis beschlossen, dass Bürgerinnen und Bürger abgestorbene Bäume ohne Fällgenehmigung beseitigen dürfen.

Die Erlaubnis gilt, wenn von dem Baum eine Gefahr für Menschen oder Dinge ausgeht und es sich folglich um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt. Unverzüglich nach der Fällung muss der Vorgang offiziell angezeigt werden.

Hierfür genügt es, den Zustand und Standort des Baumes sowie den Nachweis über die Gefahrensituation auf Fotos zu dokumentieren. Die Bilder können per E-Mail an stadtwirtschaft@weissenfels.de geschickt werden (alternativ per Post an: Stadt Weißenfels, Johannes-R.-Becher-Straße 30, 06667 Weißenfels). Bürgerinnen und Bürger aus den Weißenfelser Ortschaften wenden sich per E-Mail an umweltamt@blk.de (alternativ per Post an: Burgenlandkreis Umweltamt, Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels). Die Kosten für die Fällgenehmigung in Höhe von 40 Euro entfallen.

Die Regelung gilt nur für komplett abgestorbene Bäume, von denen eine unmittelbare Gefahr ausgeht. Eine Fällung von Bäumen, die nur zum Teil abgestorben sind oder nur geringe Schäden aufweisen, muss weiterhin bei der Stadt Weißenfels gemäß der Baumschutzsatzung und in den Ortschaften beim Burgenlandkreis gemäß Bundes- und Landesnaturschutzgesetz schriftlich beantragt werden.

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