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Wohnauflagen für Ukraine-Flüchtlinge laut Innenministerium möglich

Städte und Gemeinden sollen besser planen können

Sachsen-Anhalt ändert die Aufenthaltsrechte für Ukraine-Flüchtlinge. Künftig dürfen Kommunen unter bestimmten Bedingungen vorschreiben, wo die Menschen aus der Ukraine wohnen.

Die Städte und Gemeinden sollen besser planen können, hieß es aus dem Innenministerium. Bislang konnten Flüchtlinge aus der Ukraine frei entscheiden, wo sie sich niederlassen. Das hat dazu geführt, dass manche Kommunen an die Belastungsgrenze kommen und andere so gut wie keine Flüchtlinge betreuen. Jetzt können Städte, Landkreise und Gemeinden Wohnsitzauflagen erlassen. Das gilt nur für neu ankommende Kriegsflüchtlinge. Wer schon jetzt ein Aufenthaltsrecht hat oder einer geregelten Arbeit nachgeht, sollnichtumziehen müssen.

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