Die Landesregierungen in Sachsen-Anhalt und Sachsen haben am Dienstag weitere Corona-Lockerungen in Aussicht gestellt.
Das Kabinett einigte sich heute auf die nachfolgenden Eckpunkte. DieneueCorona-Verordnung soll am 30. Juni beschlossen werden und vom 2. Juli bis zum 16. September gelten. Sie ist dann die zweite Stufe des sogenannten Sachsen-Anhalt-Plans.
Wieder erlaubt sind:
Weiterhin bestehen bleibt die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften, Gleiches gilt für Reisebusse. Hier fällt der Mindestabstand.
Geschlossen bleiben Clubs, Diskos, Volksfeste, Jahrmärkte und Bordelle.
Sachsen nutzt die vergleichsweise geringen Zahlen bei Corona-Neuinfektionen für weitere Lockerungen von Beschränkungen. Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 30. Juni in Kraft und soll bis 17. Juli gelten.
Wieder erlaubt sind unter anderem:
An der Maskenpflicht beim Einkauf und im öffentlichen Personenverkehr sowie an den Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen hält der Freistaat ebenfalls fest.
Weiterhin verboten bleiben Jahrmärkte und Volksfeste.
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Sehthier denLivestream derLandespressekonferenz zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus.