Weitere Corona-Lockerungen kommen

Sachsen und Sachsen-Anhalt verkünden Pläne

Die Landesregierungen in Sachsen-Anhalt und Sachsen haben am Dienstag weitere Corona-Lockerungen in Aussicht gestellt.

Sachsen-Anhalt

Das Kabinett einigte sich heute auf die nachfolgenden Eckpunkte. DieneueCorona-Verordnung soll am 30. Juni beschlossen werden und vom 2. Juli bis zum 16. September gelten. Sie ist dann die zweite Stufe des sogenannten Sachsen-Anhalt-Plans.

Wieder erlaubt sind:

  • Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern sowie Sportwettkämpfe
  • Kontaktverbot von Zusammenkünften von mehr als 10 Personen wird zuKontaktempfehlung
  • Private Familienfeiern fortan mit 50 statt wie bisher 20 Gästen
  • Fachkundig organisierte Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1000 Gästen, in Räumen weitermit 250 Personen und ab 1. September mit 500
  • Ferienlager dürfen wieder Gäste empfangen, eine Maximalteilnehmerzahl gibt es nicht
  • Messen, Ausstellungen, Spezial-, Floh- und Töpfermärkte unter Hygieneauflagen, z.B. mit Zugangskontrollen

Weiterhin bestehen bleibt die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften, Gleiches gilt für Reisebusse. Hier fällt der Mindestabstand.

Geschlossen bleiben Clubs, Diskos, Volksfeste, Jahrmärkte und Bordelle.

Sachsen

Sachsen nutzt die vergleichsweise geringen Zahlen bei Corona-Neuinfektionen für weitere Lockerungen von Beschränkungen. Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 30. Juni in Kraft und soll bis 17. Juli gelten.

Wieder erlaubt sind unter anderem:

  • Familienfeiern mit bis zu 100 Gästen
  • Kindertagesstättten ab Montag, 29. Juni, wieder im Normalbetrieb
  • Musikclubs unter Hygieneauflagen

An der Maskenpflicht beim Einkauf und im öffentlichen Personenverkehr sowie an den Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen hält der Freistaat ebenfalls fest.

Weiterhin verboten bleiben Jahrmärkte und Volksfeste.

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Sehthier denLivestream derLandespressekonferenz zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus.

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