Der LandkreisHarzverschärft die Kontaktbeschränkungen und reagiert damit auf gestiegene Zahlen bei den Corona-Neuinfektionen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde am Dienstag erlassen, wie der Landkreis mitteilte. Demnach dürfen sich die Menschen eines Hausstandes im öffentlichen Raum mit höchstens einer weiteren Person treffen. Das gilt auch für private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten. Kleinkinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nicht mitgezählt.
In der aktuellen Eindämmungsverordnung verpflichtet das Land Sachsen-Anhalt die Kreise und kreisfreien Städte zu handeln, wenn die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner und sieben Tage an drei aufeinander folgenden Tagen 100 überschritten wird. In der Rechtsverordnung des LandkreisesHarzheißt es, das sei mit 116,73 am Samstag, 124,7 am Sonntag und 121,4 am Montag der Fall gewesen.
Laut der Corona-Landesverordnung dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts mit maximal fünf Menschen eines zweiten Hausstands treffen. Kinder unter 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Damit geht Sachsen-Anhalt über die Verabredung von Bund und Ländern hinaus, wonach sich insgesamt zwei Haushalte mit maximal fünf Menschen treffen