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Novemberhilfe ab sofort verfügbar

So könnt Ihr sie einfach beantragen

Die Corona-Novemberhilfe für Soloselbständige, darunter viele Kunstschaffende, kann ab sofort beantragt werden.

Betroffene vom Lockdown erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.

Alternativ kann "der Durchschnitt des Jahres 2019 als Berechnungsgrundlage" genutzt werden.

Hier geht es zum Direktantrag (bis 5.000 Euro)

Hier geht es zum Antrag mit Prüfung durch Dritte

Die Anträge können bis 31. Januar 2021 gestellt werden.

Bund und Länder haben zudem am 25. November beschlossen, die Novemberhilfen auf Dezember auszuweiten.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattformwww.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  3. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  4. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität der Antragstellenden vorgesehen.
  5. Die Anträge können bis 31. Januar 2021 gestellt werden.

Steuerberater erst ab 5.000 Euro nötig

Einen Steuerberater braucht nicht jeder - darauf wies Staats- und Kulturminister Rainer Robra hin. "Professionelle Unterstützung wird erst ab Unterstützungszahlungen von über 5.000 Euro nötig. Soloselbständige können eigenständig und ohne Hilfe durch einen Steuerberater diese Abschlagszahlung beantragen, wenn die beantragte Unterstützung maximal 5.000 Euro beträgt." Auch verfügen Soloselbständige oftmals über stark schwankende Einnahmen. Daher können sie "alternativ den Durchschnitt des Jahres 2019 als Berechnungsgrundlage nutzen“, so Robra.

ELSTER-Zertifikat nötig

Benötigt wird ein ELSTER-Zertifikat. Wer noch nicht über das ELSTER-System der Finanzämter seine Steuererklärung erstellt, sollte das Zertifikat schon jetzt beantragen.

Die Organisatoren von #AlarmstufeRot haben am 25. November eine Erklärung zur Novemberhilfe abgegeben. Ihr könnt sie Euch hier downloaden und durchlesen.

Erklärung zur Novemberhilfe

Die Arbeitsagentur hat eine neue Service-Hotline für Selbstständige freigeschaltet. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei erreichbar.

Hotline: 0800 4 5555 21

Qualifizierte Mitarbeiter aus der Leistungsgewährung der Jobcenter unterstützen Euch bei Fragen zur Grundsicherung und zu weiteren Förderleistungen des Bundes und der Länder.

Sie geben Auskunft über Anspruchsvoraussetzungen zu Leistungen der Jobcenter, nehmen Antragstellungen entgegen und klären, welche Unterlagen benötigt werden. Die Kolleginnen und Kollegen informieren außerdem über bestehende Online-Angebote, z.B. dem vereinfachten Antrag auf Grundsicherung sowie weiteren Unterstützungs-und Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Mehr Informationen hier: www.arbeitsagentur.de

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