Das Urteil für den Mörder des zweijährigen Tim aus Querfurt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die von dem Angeklagten eingelegte Revision verworfen, teilte das Landgericht Halle am Dienstag mit. Damit bleibt es bei der lebenslangen Freiheitsstrafe für den 31-Jährigen, die das Landgericht Halle am 21. Mai 2021 verhängt hatte. Der Mann ist rechtskräftig unter anderem wegen Mordes, sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung und Herstellen kinderpornografischer Schriften verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den kleinen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin im Sommer 2020 wiederholt aus einer sadistischen Grundeinstellung und aus sexuellen Beweggründen heraus quälte. Nachdem er dies am 10. Juli 2020 erneut tat, tötete er den Jungen, wie das Gericht feststellte. Die Schwurgerichtskammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis praktisch ausgeschlossen.
Die damals mitangeklagte Mutter erhielt wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Die Frau legte keine Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht weiter mitteilte. Dieses Urteil sei daher bereits seit dem 29. Mai 2021 rechtskräftig.