Unbefristete Streiks drohen an den Ameos-Kliniken im Salzlandkreis.
Der Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di hat am Montagabend, 13.01.2020 entschieden, dass am Freitag, 17.01.2020 dazu die Urabstimmung beginnt.
Das bestätigte uns ver.di-Sprecher Bernd Becker.
DieAmeos-Kliniken im Salzlandkreis wollen bis zur Beilegung des Tarif-Streits keine weiteren Kündigungen aussprechen. Das teilte der Landrat des Salzlandkreises, Markus Bauer (SPD), nach einem Runden Tisch am 10.01.2020 mit Vertretern vonAmeosund den Betriebsräten mit. Die zuletzt ausgesprochenen Kündigungen will der Gesundheitskonzern demnach außerdem noch einmal überprüfen.
Bauer zeigte sich nach dem Treffen zufrieden. «Ich bin vollumfänglich informiert worden. Schon das ist ein echter Erfolg», sagte Bauer nach dem Treffen. «Der Faktor Mensch ist mir sehr wichtig und muss im Fokus stehen, denn wir brauchen motiviertes Personal und den Klinikbetreiber, um unseren wichtigen Auftrag der Daseinsvorsorge für die Landkreisbewohner zu erfüllen», sagte der Landrat. Die Gespräche seien sachlich und konstruktiv verlaufen.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fordert für die Beschäftigten derAmeos-Kliniken Tarifverträge und hatte bereits im November zu Warnstreiks aufgerufen. Die Gewerkschaft wirftAmeosvor, in Folge der Warnstreiks mehreren Mitarbeitern gekündigt zu haben. Der Arbeitgeber hatte diesen Zusammenhang bestritten und die Kündigungen mit Erlösausfällen begründet.
Eine Urabstimmung ist eine Abstimmung über die Durchführung eines Arbeitskampfes nach dem Scheitern einer Tarifverhandlung und dem Auslaufen der Friedenspflicht. Es werden die ver.di-Mitglieder befragt, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen und die an den Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt werden sollen (§ 70 der ver.di Satzung in Verbindung mit §§ 3-5 der ver.di-Richtlinien über Urabstimmung und Arbeitskampfmaßnahmen).
Soweit mehr als 75 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder für Streik stimmen, kann der ver.di-Bundesvorstand den Streik genehmigen. Er entscheidet, ob eine Urabstimmung durchgeführt wird. Nach einem Streik, dem eine Urabstimmung vorausgegangen ist, erfolgt grundsätzlich eine weitere Urabstimmung über das Ergebnis. Wenn mindestens 25 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder dem Ergebnis zustimmen, wird der Streik beendet.