Der Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand muss wiederholt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch aufgehoben. Das Karlsruher Gericht hat Zweifel daran, dass Wiegand sich bei der Gehaltseinstufung von drei engen Mitarbeitern an das Tarifrecht gehalten hat. Damit könnte er der Stadt einen hohen finanziellen Schaden zugefügt haben. Das neue Verfahren wird wahrscheinlich in Magdeburg durchgeführt.