Nachdem Betrüger einen Mann im Harz um mehrere zehntausend Euro gebracht haben meldet auch der Salzlandkreis ähnliche Fälle. Im Polizeirevier Bernburg haben in den vergangenen Tagen Rentnerinnen und Rentner Anzeige erstattet, etwa wegen Betrügereien mit Enkeltrick, viele Gewinnversprechen mit Vorauszahlungen durch Wertgutscheine, Pfändungsankündigung für Konten oder gar Haftbefehle, die seitens der vorrangig älteren Bevölkerung bezahlt werden sollten.
Im Salzlandkreis blieb es bisher zumeist bei Versuchsfällen, in denen die Opfer nicht zahlten oder richtigerweise bei den zuständigen Behörden und Einrichtungen nachfragten.
Die Polizei weist nochmals, vorrangig die älteren Bürger darauf hin, dass weder die Polizei, noch Staatsanwaltschaften eine Barzahlung per Telefon oder Gutscheinübermittlung aushandeln. Gerade im Ausland agierende Banden nutzen diesen Zustand der Unkenntnis, um sich so Zugang zum Vermögen der älteren Leute zu verschaffen.
Sollten im Ausland Verfahren gegen sie geführt werden, wird über ein ordentliches Rechtshilfeverfahren, schriftlich zu ihnen Kontakt aufgenommen. Eine Überprüfung der Echtheit solcher Schriftstücke ist immer bei der zuständigen Behörde möglich. Bitte benutzen sie dazu nicht ausschließlich die im Schreiben aufgedruckte Rufnummer, sondern die im Telefonbuch, oder Internet vermerkte Telefonnummer. Z.B. wurden auf den angeblichen Haftbefehlen Telefonnummern vermerkt, welche der eigentlich richtigen Nummer ähnelten. Bei einem Rückruf hatte man dann die Betrüger am anderen Ende, welche sich über technische Umwege diese Telefonnummer verschafft hatten (z.B. Call ID Spoofing)
Zum Thema Gewinnversprechen sei hier noch vermerkt, man kann bei keiner Lotterie gewinnen, an welcher man nicht teilgenommen hat. Außerdem sind niemals Gebühren in Form von Wertgutscheinen (z.B. I-tunes, Steam oder ähnlichem als Zahlungsmittel für anfallende gesetzliche Gebühren akzeptiert). Die Wertgutscheine verlieren ihren Wert, sobald jemand die Nummer auf dem Gutschein einlöst oder sie einem anderen übermittelt, der dann eine Einlösung verfügen kann.
Bei den vermeintlichen Enkeln oder Familienangehörigen sollten die Angerufenen nicht voller Freude direkt zur nächsten Bank laufen und ihr gesamtes Vermögen abheben und / oder an Fremde herausgeben. Lieber einen gut überlegten, neuen Termin vereinbaren und noch einmal mit einer anderen Vertrauensperson über das Anliegen des Anrufers sprechen.
Zum Schluss sei noch erwähnt, dass deutsche Behörden niemals Überweisungen egal in welcher Form auf ausländische Konten fordern, um so z.B. einen geringeren finanziellen Anspruch geltend zu machen. In vielen Fällen wurden durch die Opfer Zahlungen an Privatpersonen im Ausland vorgenommen und über die Western Union Bank (zumeist vorgeschrieben) realisiert.
Die Polizei rät: Achtet also immer auch aufs Bauchgefühl und fragt lieber einmal zu oft als zu wenig bei einer Vertrauensperson nach, auch die Verbraucherschutzzentralen und eure Polizei berät euch gern.