Vor dem Landgericht Leipzig geht es ab dem 15. Mai um zwei Skulpturen aus dem Leipziger Zoo. Die wurden vom früheren Tierparkdirektor Johannes Gebbing angeschafft - nach Darstellung dessen Sohns aber nur als Leihgabe.
Deshalb will er sie jetzt zurück.
Die Stadt Leipzig sieht das anders. Sie sagt, dass der ehemalige Direktor die Kunstwerke in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts für den Zoo gekauft hatte und die Stadt somit der rechtmäßige Eigentümer ist.