Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für vier VW-Personalmanager im Zusammenhang mit der Höhe von Betriebsratsgehältern aufgehoben. Ein Urteil des Landgerichts Braunschweig genüge nicht gesetzlichen Anforderungen, entschied der 6. Senat des BGH am Dienstag, 10. Januar 2023 in Leipzig. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Hintergrund des Verfahrens sind Bezüge, die mehrere leitende Betriebsräte von Volkswagen zwischen 2011 und 2016 bekamen. Der langjährige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh erhielt etwa in bonusstarken Jahren bis zu 750000 Euro.
Das Gericht in Braunschweig hatte die Manager 2021 vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Den Personalverantwortlichen sei kein Vorsatz nachzuweisen. Die Angeklagten seien irrtümlich davon ausgegangen, mit ihren Entscheidungen zu den Betriebsratsgehältern keine Pflichten zu verletzen. Der BGH stufte nun allerdings auch die Beweiswürdigung des Landgerichts zum Vorsatz der Angeklagten als lückenhaft ein.