Lufthansa

Streik bei der Lufthansa

Reisende an deutschen Flughäfen müssen sich heute auf Flugausfälle und Verzögerungen einstellen - wegen der verdi-Warnstreiks im öffentlichen Dienst. Die Airlines Lufthansa und Air Berlin sagten bereits etliche Flüge auf insgesamt sechs deutschen Flughäfen ab - darunter in Hannover. Am Flughafen Leipzig-Halle streiken die Mitarbeiter zwar nicht, allerdings sind auch dort Auswirkungen zu spüren.

Dort wurden heute 18 Starts und Landungen gestrichen. Betroffen sind Verbindungen von und nach Frankfurt, Köln/Bonn und München.

Doch nicht nur der Flughafenbetrieb ist eingeschränkt. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird gestreikt.

Streiks auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes

In Braunschweig beispielsweise steht der komplette Bus- und Bahnverkehr still und auch 8 städtische Kitas bleiben heute zu. Die Eltern wissen Bescheid. In Sachsen-Anhalt werden mehreren Sparkassen bestreikt, beispielsweise im Burgenlandkreis, im Harz und in Dessau. In Magdeburg gibt es zudem einen Ausstand im Wasser- und Schifffahrtsamt.

Morgen und am Freitag sind für den Öffentlichen Dienst neue Verhandlungen angesetzt, die Gewerkschaften verlangen 6 Prozent mehr Geld.

Ver.di verteidigt Warnstreiks

Der Flughafenverband ADV hatte die Warnstreiks als «völlig unangemessen» kritisiert. Die Lufthansa veröffentlichte am Montagabend einen Sonderflugplan.

Verdi-Chef Frank Bsirske verteidigte die Maßnahmen. «Wir haben die Aktionen bereits am Freitag angekündigt, um betroffenen Passagieren entgegenzukommen», sagte Bsirske den «Ruhr Nachrichten» (Dienstag). «Die Arbeitgeber sollten ihre Haltung und ihr Angebot überprüfen, damit in der dritten Verhandlungsrunde am Donnerstag und Freitag eine Lösung gefunden werden kann.» Lufthansa-Personalvorstand Bettina Volkens sagte laut Mitteilung, der Streik zeige erneut, «dass wir dringend Regeln für Arbeitskämpfe im Luftverkehr benötigen». Ihr Unternehmen fordere verbindliche Mediations- oder Schlichtungsverfahren vor Arbeitskämpfen.

Tickets können kostenfrei umgebucht werden

Für innerdeutsche Flüge, die streikbedingt ausfallen, können Passagiere der Lufthansa zufolge Züge der Deutschen Bahn nutzen. Reisende, die für den 27. April einen Flug mit einer Airline der Lufthansa Group von und nach oder über Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Hannover gebucht haben, können ihr Ticket kostenfrei umbuchen - unabhängig davon, ob ihr Flug von dem Verdi-Streik betroffen ist. Fluggäste von Air Berlin, die aufgrund des Streiks von einer Flugstreichung betroffen sind, können kostenfrei auf einen Flug mit der gleichen Strecke im Reisezeitraum vom 28. April bis einschließlich 4. Mai 2016 umbuchen. Bei Flügen, die als Teil einer Pauschalreise gebucht wurden, sollten Kunden ihren jeweiligen Reiseveranstalter kontaktieren.

Im November hatten die Flugbegleiter der Muttergesellschaft Lufthansa den bislang heftigsten und mit sieben Tagen längsten Streik in der Geschichte des 60 Jahre alten Unternehmens organisiert. Die Kosten allein dafür schätzte Lufthansa auf rund 140 Millionen Euro, die sich zu den bereits aufgelaufenen 130 Millionen Euro aus drei Streikrunden der Piloten addierten. Deren Tarifkonflikt ist nach wie vor ungelöst, während für die Flugbegleiter der Schlichter Matthias Platzeck bis zum Sommer ohne Streikdruck nach einer Lösung sucht.

AbflügeAnkünfte
Flughafen HannoverFlughafen Hannover
BER Flughafen Berlin-BrandenburgBER Flughafen Berlin-Brandenburg
Halle-LeipzigHalle-Leipzig
Hamburg AirportHamburg Airport
Bremen AirportBremen Airport

Telefonische Auskunft

  • Flughafen Leipzig/Halle: 0341 224-1155
  • BER Flughafen Berlin-Brandenburg: 030 609160910
  • Flughafen Hannover: 0511 977-0
  • Hamburg Airport: 040 50 75-0
  • Bremen Airport: 0421 5595 0
  • Servicenummer der Lufthansa: 0800 850 60 70 (* Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz. Preise aus dem Mobilfunknetz maximal 0,42 Euro/Min)

Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten aber nicht aus Verärgerung ohne Rücksprache einfach ein Zugticket kaufen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft die Kosten dafür erstattet, warnt Degott. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.

Was bedeutet Ersatzbeförderung genau?

Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reisveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.

Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?

Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest, statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.

Wie sollten sich Reisende verhalten?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Airline nach dem Status des Flugs zu erkundigen. Daneben sollten die Reisenden mehr Zeit einplanen, da auch die Abfertigung der nicht annullierten Flüge mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport etwa bittet Passagiere, sich schon vor Antritt der Reise von zu Hause aus auf den Internetportalen der Fluggesellschaften über den Status ihres Flugs zu informieren und die Online-Umbuchungsmöglichkeiten zu nutzen. Fluggäste, deren Flüge nicht annulliert wurden, sollten sich möglichst frühzeitig vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden.

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