Katzenfutter

In Stendal gilt ab 1. August eine Kastrationspflicht für Katzen

Nachweis für Freigänger Pflicht

Neue Regeln für Katzenhalter in Stendal. Ab morgen gilt hier eine Kastrationspflicht für Freigänger. Wer seiner Katze Zugang ins Freie gewährt muss die Kastration nachweisen können, -mit einem Schriftstück vom Tierarzt.

Außerdem brauchen die Katzen künftig einen Chip zur Identifikation und einen Eintrag im Heimtierregister. Diese Regelung gikt für alle Katzen, die Nach dem 1. August geboren wurden - wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € rechnen.

Die Stadt will mit der Kastrationspflicht die unkontrollierte Vermehrung der Katzen in Stendal eindämmen – das Tierheim sei überlastet.

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