Solarien im Land dürfen wieder öffnen

Gericht hat entschieden

Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht hat am Freitag entschieden: Solarien und Sonnenstudios im Land dürfen wieder aufmachen. (2R77/20).

Voraussetzung dafür ist, dass die Betreiber sich an Hygiene- und Abstandsregeln halten müssen. Das seit laut Gericht kein Problem, da die Kunden einzelne Kabinen bekommen und die Sonnenbänke nach jeder Nutzung desinfiziert würden. Zur weiteren Begründunghieß es, dass auch Nagel- und Kosmetikstudios sowie beispielsweise Massagepraxen dürften seit Montag wieder öffnen dürften. Das Gericht sah hier eine Ungleichbehandlung.

Zuvor hatte noch die Landesregierung in ihrer aktuellen Verordnung eine Öffnung verboten.

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