VonMontag an dürfen wieder Besucher inAlten- und Pflegeeinrichtungen inSachsen-Anhalt. Es gibt jedoch Beschränkungen: Heimbewohner dürfen nur einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen. Zudem müssen die Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der von der Einrichtung gestellt wird.Damit soll das Ansteckungsrisiko minimiert werden.
Für die Bewohner waren die knapp siebenWochen ohne Besuch eine schwere Zeit. «Demente Menschen haben das oftmals nicht verstanden und nur Einsamkeit empfunden», teilte Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, mit. Dennoch sei das Besuchsverbot richtig gewesen. «Ausreichende Schutzausrüstung war in keiner Einrichtung vorhanden.»
Jetzt kämen durch die Einhaltung der Hygieneregeln jedoch neue Herausforderungen auf die Heime zu. «Es gibt generell zu wenig Personal», sagte Stolte. «Wir gehen davon aus, das zusätzliches Personal unkompliziert finanziert wird. Ohne die Anerkennung dieser Corona bedingten Mehrkosten wird es kaum gehen.»
Hier gibt's die Besuchsregelungen des Landes
In den Kliniken und Reha-Einrichtungen in Sachsen-Anhalt bleibt hingegen das generelle Besuchsverbot bestehen. In besonderen Fällen, beispielsweise auf Geburts- oder Palliativstationen, kann das jeweilige Haus gesunden Besuchern unter Auflagen eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
In Niedersachsen öffnetdie Gastronomie
Das Leben in Niedersachsen nähert sich am Montag ein weiteres Stück der Normalität an - einige im Zuge der Corona-Krise verhängten Einschränkungen werden gelockert. So dürfen sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen, kündigte Ministerpräsident Stephan Weil an. Es sei beispielsweise möglich, dass sich zwei Paare wieder in einem Restaurant verabreden könnten. Eine Obergrenze, wie viele Menschen aus zwei Haushalten sich nun treffen könnten, sei bisher nicht festgelegt, sagte Weil.Niedersachsen setzt damit die zuvor bundesweit vereinbarten Regeln zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen um, die Termine dafür können die Länder selber festlegen. Weil betonte, dass ansonsten die Kontaktbeschränkungen wie auch bundesweit bis zum 5. Juni beibehalten werden. Darüber hinaus sei insbesondere die 1,5 Meter-Abstandsregel das wichtigste Instrument zur Eindämmung der Corona-Epidemie.
Ab Montag dürfen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten wieder öffnen.Nach siebenwöchiger Schließung müssen die Betreiber jedoch einige Auflagen erfüllen: So dürfen nur maximal die Hälfte der Plätze vergeben werden. Tische müssen mit einem Abstand von mindestens zwei Metern angeordnet sein. Restaurantbesucher müssen Kontaktdaten hinterlassen, damit im Fall der Fälle Infektionsketten nachverfolgt werden können. Selbstbedienung und Buffets sind untersagt. Bars, Kneipen und Diskotheken bleiben noch geschlossen.
Geurlaubt werden darf ab Montag wieder in Ferienwohnungen und -häusern sowie auf Campingplätzen, Booten und im Wohnmobil. In die Ferienwohnungen dürfen aber nur alle sieben Tage neue Gäste kommen: Diese sogenannte Wiederbelegungsfrist bedeutet, dass eine Wohnung zum Beispiel nach einer viertägigen Belegung drei Tage frei bleiben muss. Für die anderen Unterkünfte gilt das nicht, sie dürfen aber nur die Hälfte der Plätze vergeben. Hotels dürfen erst am 25. Mai wieder Gäste begrüßen.
Ausgeweitet werden Betreuungsmöglichkeiten, allerdings in mehreren Stufen. Bereits von Montag an soll die Kindertagespflege in den regulären Betrieb zurückkehren, zuerst über einzelne Tagesmütter und -väter, vom 18. Mai an dann mit Großpflegestellen. Ebenfalls vom 18. Mai an soll die Betreuungsquote von zuletzt knapp sechs Prozent nach und nach auf bis zu 40 Prozent steigen. Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas ist erst für den 1. August geplant.
Nach den Abschlussjahrgängen 4, 9/10 und 13 geht es am Montag auch für die Stufe 12 zurück in die Klassenräume. Eine Woche später folgen die Drittklässler und die Jahrgänge 9/10 ohne Abschlussprüfung. Ziel ist, dass Schritt für Schritt alle Klassen noch vor den Sommerferien wieder in die Schule gehen können.