Sie tragen zwar keine Roben, dennoch sind ehrenamtliche Schöffen vor Gericht gelichberechtigt mit den Berufsrichtern, entscheiden also über Schuld oder Unschuld und Strafmaß mit.
In Sachsen-Anhalt laufen momentan die Vorbereitungen für die Schöffenwahl in der kommenden Amtsperiode 2024 bis 2028. Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: "Alle Schöffinnen und Schöffen tragen mit ihrer Tätigkeit für das Funktionieren unseres demokratischen Rechtsstaates bei. Sie haben in strafrechtlichen Hauptverhandlungen dieselben Rechte und Pflichten wie die hauptamtlichen Richter."
Für die endende Amtsperiode (2019 bis 2023) sind laut Ministerium insgesamt 1341 Hauptschöffen bei Gerichten tätig, zudem aktuell 684 Ersatzchöffen und 551 Jugendersatzschöffen. Das Ministerium rechnet weiterin mit einer hohen Bereitschaft für das Ehrenamt in der Justiz. Die Bewerbung ist gesetzlich geregelt und an Bedingungen geknüpft. Interessenten müssen älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und straffrei sein.
In Sachsen-Anhalt ist die Schöffenwahl durch einen gemeinsamen Rrlass von Justiz-, Innen- und Sozialministerium geregelt. Die Präsidenten der Land- und Amtsgerichte bestimmen die Anzahl der Schöffen fpr die neue Amtsperiode, anschließend haben alle Gemeinden eine Vorschlagsliste für das Amt aufzustellen.