Sachsen lockert Corona-Beschränkungen

Häufig gilt 2G-PLUS

Lange war Sachsen bundesweit der größte Corona-Hotspot, inzwischen hat der Freistaat die niedrigste Inzidenz. Die Regierung reagiert darauf und lockert zahlreiche Beschränkungen - auch wenn die Omikron-Welle vor der Tür steht.

Und so lockert Sachsen ab Freitag, 14. Januar 2022 seine Corona-Schutzmaßnahmen. Viele bislang geschlossene Einrichtungen können unter der Maßgabe von 2G (genesen oder geimpft) oder mit der 2G-plus-Regel wieder besucht werden. In diesem Fall ist ein tagesaktueller Corona-Test erforderlich. Er entfällt, wenn man etwa eine Boosterimpfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ frisch ist. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter bis 18 und für Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Eine entsprechende Schutzverordnung beschloss das Kabinett am Mittwoch, 12. Januarin Dresden.

Sie gilt voraussichtlich bis Sonntag, 6. Februar und enthält eine Rückfalloption: Wenn die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern erreicht ist oder die Inzidenz in den Landkreisen und Kreisfreien Städten auf über 1500 steigt, werden die Erleichterungen wieder aufgehoben. Die Überlastungsstufe tritt in Kraft, wenn an drei Tagen in Folge in Krankenhäusern 1300 Betten auf Normalstationen und 420 Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Unterhalb der Stufen gelten Erleichterungen, oberhalb Verschärfungen. Angesichts der bevorstehende Pandemie-Welle mit der Omikron-Variante appellierte Sozialministerin Petra Köppingan die Vorsicht.

Konkret ist folgendes geplant

Kontakte:Treffen bleiben stark eingeschränkt. Ein Hausstand darf nur mit einer ungeimpften Person aus einem anderen Haushalt zusammenkommen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, genauso wenig genesene und vollständig geimpfte Erwachsene sowie persönliche Assistenten von Menschen mit einer Behinderung.

Kultur:Viele Bereiche dürfen wieder öffnen - aber nur mit Einschränkungen und wenn die Überlastungsstufe so wie aktuell nicht erreicht ist. In Museen, Archiven, Ausstellungen und Gedenkstätten gilt dann 2G und eine Kontakterfassung. Theater, Opernhäuser, Konzertsäle und Kinos können nur mit 2G-plus besucht werden. Die Häuser dürfen ihre Kapazität maximal zur Hälfte und mit bis zu 500 Gästen auslasten; bei einer 25-prozentigen Auslastung sind 1000 Zuschauer möglich.

Freizeit- und Dienstleistungen:Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik und Fußpflege öffnen mit 2G, für Friseure gilt 3G (genesen, geimpft oder getestet). Reisebüros und Versicherungsbüros haben gleichfalls 2G als Voraussetzung. In Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen ist 2G-plus vorgeschrieben. Für Solarien, Kunst-, Musik- und Tanzschulen gilt 2G. Bars, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen. Bäder und Saunen - außer Dampfsaunen - dürfen mit 2G-plus öffnen, auch Prostitution ist mit dieser Maßgabe erlaubt.

Sport:Fitnessstudios öffnen mit 2G-plus im Innenbereich. Für Vereinssport gelten keine Kontaktbeschränkungen. Die Altersgrenze für Angebote im Amateursport wird von bisher 16 Jahre auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben. Bei Unterschreiten der Schwellenwerte (Überlastungsstufe und Inzidenzen) dürfen auch Sportanlagen inklusive Skilifte wieder in Betrieb gehen. Für die Nutzung von Sportanlagen im Innenbereich ist 2G-plus sowie eine Kontakterfassung vorgeschrieben, für den Außenbereich 2G und ebenfalls Kontakterfassung. Analog zur Regelung in der Kultur werden bei Sportveranstaltungen Zuschauer zugelassen. Demnach sind also auch bei Spielen der Fußball-Bundesliga maximal 1000 Fans möglich.

Gastgewerbe und Gastronomie:Auch hier gibt es Lockerungen, wenn die Schwellenwerte nicht überschritten werden. Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sowie touristische Bund- und Bahnfahrten sind mit der 2G-plus-Regel erlaubt. Gaststätten sollen künftig bis 22 Uhr (statt 20 Uhr) öffnen können. Im Innenbereich ist ein Nachweis von 2G-plus notwendig, im Außenbereich 2G.

Einzelhandel:Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Für Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Apotheken, aber auch Tankstellen gibt es keine G-Einschränkungen. Für alle anderen Geschäfte gilt 2G - auch für Baumärkte, Gartenmärkte und Blumenläden. Neu ist eine «Bändchenregelung»: Wer den 2G-Nachweis etwa in einem Einkaufszentrum erbracht hat, bekommt dann mit einem Bändchen am Handgelenk Zugang zu allen Geschäften.

Versammlungen:Hier wird die bisherige Reduzierung auf zehn Teilnehmer und eine ortsfeste Kundgebung aufgehoben. Unabhängig von der Inzidenz oder Überlastungsstufe sind künftig 200 Teilnehmer gestattet. Werden die Schwellenwerte nicht erreicht, können bis zu 1000 Menschen teilnehmen und dann auch durch die Straßen ziehen.

Köppingmacht Hoffnung für Leipziger Buchmesse

Gesundheitsministerin Köpping hofftt,dass die Leipziger Buchmesse in diesem März wie geplant veranstaltet werden kann. «Wir alle wollen, dass die Leipziger Buchmesse stattfindet. Deshalb haben wir engen Kontakt mit der Leipziger Messe», sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch bei der Vorstellung der neuen Corona-Regeln für Sachsen.

Ob sich die Buchbranche vom 17. bis 20. März in Leipzig versammeln kann, hänge von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. «Wenn es so eintrifft, wie wir das im Moment prognostizieren und wie die Zahlen das hergeben, dann soll sie stattfinden», sagte Köpping. Endgültig geregelt werden könne dies jedoch erst in der nächsten Corona-Verordnung, die nach dem 6. Februar gelten soll.

Die Leipziger Messe hatte bislang bekräftigt, die Buchmesse veranstalten zu wollen.Die Vorbereitungen dafür liefen. 2020 und 2021 war die zweitgrößte deutsche Buchmesse jeweils abgesagt worden.

Polizei rechnet indes mit mehr Anmeldungen

Durch die Anpassung der Corona-Beschränkungen für Versammlungen hofft die sächsische Polizei mit vermehrten Anmeldungen der Demonstrationen. «Das heißt, das ganze Geschehen ist planbarer und dann können auch die Schwerpunkte für die Polizei besser geplant werden», sagte Innenminister Roland Wöller am Mittwoch bei der Kabinettspressekonferenz. Das seien allerdings nur Spekulationen. Es bleibe zu beobachten, wie sich die Situation entwickele.

«Durch Zurücknahme der Beschränkungen rechnet die Polizei damit, dass es eine Anzahl an Menschen gibt, die den Spaß jetzt nicht mehr haben, die Corona-Schutzmaßnahmen zu unterlaufen», sagte Wöller. Es sei jedoch nicht damit zu rechnen, dass der Zulauf bei den Demonstrationen abbreche.

Derzeit sei zu beobachten, dass das Gewaltpotenzial weiter zunehme. Am vergangenen Montag habe ein Vater mit einem zehn Monate alten Kind versucht, eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Insgesamt seien im Freistaat 215 Versammlungen und sogenannte Spaziergänge gezählt worden mit insgesamt knapp 30 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dabei seien sieben Polizisten verletzt worden und es habe 530 Verstöße gegen die Corona-Verordnung gegeben. Am Montag in der Vorwoche seien es 173 Versammlungen mit 22 300 Teilnehmern gewesen.

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