Mo, 2. August 2021
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In Sachsen-Anhalt bleiben die aktuellen Regeln zur Eindämmung der Pandemie im Wesentlichen bestehen. Dazu gehören Abstand und Hygiene, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Tests. Die Landesregierung hat die entsprechende 14. Eindämmungsverordnung bis zum 26. August verlängert, wie die Staatskanzlei am Montag in Magdeburg mitteilte. Einzelne Lockerungen gebe es zwar, so für Bereiche in Pflegeheimen bei der Maskenpflicht.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) erklärte aber, es sei zu befürchten, dass der Reiseverkehr zu einem Anstieg der Fallzahlen führen wird. Es gelte angesichts der Gefahr der Ansteckung mit Virusmutationen weiter vorsichtig zu sein. Die Verordnung hatte zuvor bis zum 5. August gegolten.