Flexiblere Öffnungszeiten für Sachsen-Anhalts Apotheken.
Seit August gilt eine neue Allgemeinverfügung, die ein Abweichen von den bisherigen Pflichtöffnungszeiten erlaubt – bestätigte uns heute eine Sprecherin des Landesapothekerverbandes.
Dadurch will der Verband der Personalnot entgegenwirken und den Apotheken die Möglichkeit geben, stärker auf kurzfristige Engpässe oder ortsübliche Gegebenheiten zu reagieren.
Nach der neuen Regelung müssen die Apotheken bis auf mittwochs und am Wochenende täglich mindestens 6 Stunden öffnen – dürfen die genauen Öffnungszeiten aber selbst bestimmen. Das heißt, die Apotheken können ihre Öffnungszeiten an die der örtlichen Arztpraxen anpassen, sich an den Verfügbarkeiten der Mitarbeiter oder auch an erfahrungsgemäß betriebsameren Zeiten orientieren. Auf Antrag können Apotheken außerdem von der Samstagsöffnung befreit werden.
An den Bereitschaften der Notapotheken ändere sich aber nichts, versprach der Landesapothekerverband.