Der Bund der Steuerzahler in Sachsen-Anhalt hat wegen des Verdachts derVeruntreuung von Steuergeldern Strafanzeige gegen die CDU-Landtagsfraktion gestellt. Hintergrund seien Zulagen, die von der Fraktion für bestimmte Funktionen gezahlt würden, teilte der Steuerzahlerbundmit. Insgesamt gehe es um Zahlungen in Höhe von mindestens 113 250 Euro.
Im Rahmen einer Parlamentsreform sei 2020 geregelt worden, dass nur der Landtagspräsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer zusätzliche Entschädigungen für ihre Funktionen bekämen. Darüber hinausgehende Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen seien unzulässig, erklärte der Bund der Steuerzahler. Bei der Untersuchung der Rechnungslegung der CDU-Fraktion sei aufgefallen, dass die Fraktion 2021 aber entsprechende Zahlungen in Höhe von 66 000 ausgewiesen habe. Im Jahr 2022 seien es noch einmal Zahlungen in Höhe von 47 250 Euro gewesen.
Auch der Landesrechnungshof hatte bereits im Sommer dieses Jahr kritisiert, dass derartige Zahlungen nicht mit dem Abgeordnetengesetz inSachsen-Anhalt vereinbar seien. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten im Juli ergeben, dass ausschließlich die CDU Zulagen an ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, ihre stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin sowie an ihre fachpolitischen Sprecher zahlt. Alle anderen Landtagsfraktionen hatten auf Anfrage erklärt, sie würden solche Zulagen nicht zahlen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Guido Heuer, teilte mit, die Fraktion habe bislang keine Kenntnis über eine eingereichte Strafanzeige. Zu dem laufenden Ermittlungsverfahren könne sich daher nicht geäußert werden. «Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Landtagsverwaltung stets ordnungsgemäß über Einnahmen und Ausgaben informiert.»