Urlauber stehen an einem Check-In-Schalter am Düsseldorfer Flughafen an.

Reisewarnung für 29 Länder wird aufgehoben

Was ist bei Stornierungen zu beachten?

Die Reisewarnung für 29 europäische Länder wurde aufgehoben. Stattdessen gibt es nun Reisehinweise. Grundsätzlich gilt das aus deutscher Sicht nun für alle EU-Staaten sowie fürGroßbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Für Norwegen und Spanien verzögert es sich allerdings, weil in diesen beiden Ländern über den 15. Juni hinaus Einreisesperren gelten.

Ändert sich etwas bei Buchungen bzw. Stornierungen?

Theoretisch kann man jetzt wieder reisen und auch gebuchte Reisen antreten. Aber: Wenn man das gar nicht will, weil man doch Befürchtungen hat wegen Corona und der möglichen Entwicklungen?

Die Verbraucherzentrale informiert

Verbraucher müssen sich jetzt überlegen, ob sie ihre gebuchte Reise antreten wollen oder nicht. Wenn die Reise nicht storniert werden soll, dann wird der Restbetrag fällig. Dabei ist zu beachten, dass am Reiseziel trotz Aufhebung der Reisewarnung weiterhin regionale Einschränkungen vorliegen könnten. So besteht in Großbritannien für Einreisende derzeit eine 14tägige Quarantänepflicht.

Will der Verbraucher abwarten und storniert die Reise zu einem späteren Zeitpunkt, kann das dazu führen, dass der Verbraucher höhere Stornokosten zahlen muss, jedoch kann im Einzelfall auch eine kostenlose Stornierung möglich sein. Die Verbraucher müssen damit rechnen, dass die Reiseveranstalter eine kostenlose Stornierung ablehnen werden. Für den Streitfall ist es daher wichtig, dass sich der Verbraucher nach der Stornierung regelmäßig informiert und dokumentiert, dass am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Hinweise finden Verbraucher auf der Seite des Auswärtigen Amtes, die bei Bedarf täglich anpasst werden. Für Verbraucher die außerhalb der europäischen Staaten gebucht haben besteht wegen Reisewarnungen auch weiterhin eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit ihrer Reise.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat aufgrund der Nachfrage eine Hotline mit einem zusätzlichen kostenlosen Beratungsangebot geschaltet. Dafür stehen unter der Telefonnummer (0345) 29 80 363 Experten für alle Anfragen zu Problemen mit Stornierungen oder Kündigungen bei allen Verträgen für Reisen und aus dem Freizeitbereich zur Verfügung. Darüber hinaus können Verbraucher auch direkt das Verbrauchertelefon unter (0900) 1 77 57 70 (1 Euro pro Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) anrufen. Ständig aktualisierte Antworten auf die wichtigsten Verbraucherfragen zur Corona-Pandemie und der Zugang zur Beratung per E-Mail sind hier zu finden.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte, Terminvereinbarungen und nachfolgende Beratungen zu erreichen.

Im März hatte die Bundesregierung eineReisewarnung für Touristenfür alle Länder der Welt ausgesprochen - das gab es bisher noch nie.

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