Sachsen-Anhalt Wissenschaftsministerium macht den rechtlichen Weg für Fernprüfungen frei. Somit dürfen Hochschulen und Universitäten die Studierenden in Zeiten von Corona digital prüfen. Kontakte werden so vermieden.Die Verordnung tritt am Montag (01.02.2021) inKraft.
Um an einer digitalen Prüfung teilzunehmen, müssen Studierende
Die Probleme hierbei liegen auf der Hand. In mündlichen Prüfungen ist diese Verordnung praxisorientiert und realistisch. In einer schriftlichen Prüfung - sprich in einer Videokonferenz mit einem Prüfer und 20-25 Prüflingen - ist kaum Aufsicht möglich. Das scheitert eigentlich schon am Datenschutz. Und Studierende können faktisch ungestört mit Notizen (schriftlich oder auf ihrem Bildschirm) arbeiten. Theoretisch könnten auch Internet-Probleme vorgetäuscht werden, um die Prüfung aus Sicht des Studenten zu nullen. Bricht etwa die Internet-Verbindung während einer Prüfung ab, so muss der Prüfer anhand der bis dahin gelösten Aufgaben entscheiden, wie weiter verfahren wird.Prüfungen können an diese Umstände angepasst werden, die Frage ist nur, ob das flächendeckend gelingt.