Prüfung am heimischen Rechner

Neue Uni-Verordnung für Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt Wissenschaftsministerium macht den rechtlichen Weg für Fernprüfungen frei. Somit dürfen Hochschulen und Universitäten die Studierenden in Zeiten von Corona digital prüfen. Kontakte werden so vermieden.Die Verordnung tritt am Montag (01.02.2021) inKraft.

  • Jedem Studierenden muss für das aktuelle Semester ein Prüfungsangebot gemacht werden. Der Termin muss vor denBeginn des kommenden Semesters gesetzt werden.
  • Eine Teilnahme an einer digitalen Prüfung ist freiwillig. Der Studierende hat Anspruch auf eine Präsenzprüfung. Lehnt er aber das digitale Angebot ab, muss er damit rechnnen, dass der neue Präsenz-Termin im neuen Semester liegt.

Um an einer digitalen Prüfung teilzunehmen, müssen Studierende

  • Sich mit einem Lichtbildausweis vor der Prüfung ausweisen
  • Ihre Kamera und ihr Mikrofon eingeschaltet lassen (Daten dürfen aber nicht gespeichert werden)
  • Sich abmelden, bevor Sie aus dem Blickfeld der Kamera gehen
  • NICHT ihren Bildschirm übertragen
  • Sich vorher bei der Hochschule melden, falls Sie technische Unterstützung brauchen

Vertrauensvorschuss an Studierende

Die Probleme hierbei liegen auf der Hand. In mündlichen Prüfungen ist diese Verordnung praxisorientiert und realistisch. In einer schriftlichen Prüfung - sprich in einer Videokonferenz mit einem Prüfer und 20-25 Prüflingen - ist kaum Aufsicht möglich. Das scheitert eigentlich schon am Datenschutz. Und Studierende können faktisch ungestört mit Notizen (schriftlich oder auf ihrem Bildschirm) arbeiten. Theoretisch könnten auch Internet-Probleme vorgetäuscht werden, um die Prüfung aus Sicht des Studenten zu nullen. Bricht etwa die Internet-Verbindung während einer Prüfung ab, so muss der Prüfer anhand der bis dahin gelösten Aufgaben entscheiden, wie weiter verfahren wird.Prüfungen können an diese Umstände angepasst werden, die Frage ist nur, ob das flächendeckend gelingt.

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