Weniger Fahrräder in den Zügen zwischen Halle und Leipzig – die neue Regelung stößt den S-Bahn-Pendlern hier bitter auf.
Wie uns ein Sprecher des Fahrgastverbandes pro Bahn heute bestätigte, laufen deswegen aktuell Gespräche mit der Bahn. Mit dem Ziel, die Regelung zu entschärfen. Seit Schuljahresbeginn dürfen zum Beispiel in einer dreizügigen Bahn nur noch maximal zwölf Fahrräder mitgenommen werden.
In der offiziellen Erklärung der Bahn vom 10. August heißt es unter anderem:
„Im Interesse der überwiegenden Mehrheit unserer S-Bahn-Fahrgäste haben wir uns entschlossen, die Einhaltung dieser Bestimmungen stärker zu kontrollieren und auf deren Einhaltung zu achten. Auch wenn diese Maßnahme nicht populär sein mag, hoffen wir auf das Verständnis der Rad fahrenden Nutzerinnen und Nutzer“, erklärt Frank Bretzger, Produktverantwortlicher der S-Bahn Mitteldeutschland.
Die Anzahl der pro S-Bahn zulässigen Fahrräder beträgt:
• 3-teiliger Triebzug: bis zu 12 Fahrräder
• 4-teiliger Triebzug: bis zu 15 Fahrräder
• 5-teiliger Triebzug: bis zu 24 Fahrräder
Die DB wird mit Personal auf den Bahnhöfen und in den Zügen darauf achten, dass diese Regelungen eingehalten werden. Die Bahn empfiehlt Fahrradfahrern auf Verbindungen auszuweichen, an denen die S-Bahnen weniger voll sind.