Bund und Länder beschließen Osterlockdown

Bis 18. April Verlängerung der bekannten Maßnahmen

Der Lockdown wird bis 18. April verlängert - zu Ostern legen Bund-Länder noch eine Schippe drauf:Am 01. April (Gründonnerstag) sollen in Deutschland alle Geschäfte - auch Supermärkte - geschlossen bleiben. Damit sollen der Gründonnerstag und der Karfreitag zwei echte "Ruhetage" sein, in denen das Leben quasi stillstehen soll. Auch Präsenzgottesdienste soll es nicht geben. «Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause», heißt es in dem Beschluss-Papier. Nur am Karsamstag soll demnach der Lebensmittelhandel im engeren Sinne geöffnet bleiben - auch Tankstellen haben offen. Impf- und Testzentren sollen offen bleiben. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt bleiben. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Damit schicken Bund und Länder uns alleüber Ostern in den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr. Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu durchbrechen.

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in dieser Zeit generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen.

Die bereits bei den letzten Verhandlungen festgelegte "Notbremse" soll nun konsequenter durchgesetzt werden: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner sollen die Landkreise weitergehende Schritte umsetzen. Als Möglichkeit genannt werden unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen oder die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder konsequente Maskentragen erschwert sind.

Für den Amateur- und Breitensport geht die Corona-Geduldsprobe weiter. Statt der noch vor wenigen Wochen erhofften weiteren Lockerungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb gelten die Lockdown-Reglungen weiter bis 18. April. Damit sind Öffnungen für kontaktfreien Hallensport vorerst für die meisten Regionen ebenso vom Tisch wie der Besuch von Fitnessstudios oder Spiele im Amateurfußball. Wie die Beschlüsse konkret umgesetzt werden, ist Sache der einzelnen Bundesländer.

Das war die längste und kantigste Verhandlungsrunde zwischen Merkel und Länderregierungschefs seit dem Ausbruch der Pandemie.

Mehr als elf Stunden lang wurde verhandelt - von 18.45 bis kurz nach 1 Uhr morgens war Verhandlungspause wegen eines Streits über sogenannten «kontaktarmen Urlaub» im eigenen Bundesland. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz wollten eigentlich, dassUrlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements,Wohnwagen und Wohnmobilen möglich ist. Davon ist im Beschluss nichts mehr zu finden.

Für Urlauber im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. Sie soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland gemacht werden. Schon jetzt müssen Einreisende einen negativen Test vom Abflug vorweisen, die aus «Hochinzidenzgebieten» mit besonders vielen Infektionen sowie Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen.

Den Bund-Länder-Beschluss vom 23.03.2021 findet Ihr hier.

Hier könnt Ihr die Pressekonferenz selbst nachsehen

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