Ein Schild weist auf die Maskenpflicht und das Alkoholverbot hin

Neues Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht?

Unter 100 geht vieles so, wie die Länder es vorgeben - über 100 greift der Bund per Gesetz durch: so sieht es die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die die Bundesregierung heute beschlossen hat. Das Gesetz soll jetzt im Eiltempo Bundestag und Bundesrat passieren. Laut Vorlage gelten die jeweiligen Veordnungen der Bundesländer dann nur noch so lange in einem Landkreis, bis dieser die Inzidenz von 100 an 3 Tage in Folge überschreitet. Dann greift die Notbremse, die bundesweit einheitlich ist.

Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen:

  • Nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 21.00 bis 5.00 Uhr soll man seine Wohnung oder das ev. zur Wohnung/zum Hausgehörige Grundstück/Gartennicht verlassen. Aber: Gassi gehen mit dem Hund und natürlich zur Arbeit - das darf man. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100 000 Einwohner kommen.
  • Private Zusammenkünfte: In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
  • Ladenschließungen: Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten. Baumärkte sollen demnach schließen, auch Click & Collect soll für die geschlossenen Geschäfte nicht erlaubt sein.
  • Reglungen für Sport: Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
  • Gastro: Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
  • Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein.

Friseure bleiben offen

Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe - jeweils mit Maske.

Unterricht an Schulen mit Testpflicht

An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.

Testpflicht in Unternehmen

Das Kabinett hat auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

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