Auch der Salzlandkreis hat nun den Corona-Warnwert von 35 Fällen innerhalb einer Woche überschritten.
Landrat Markus Bauer hat deswegen zum Schutz der Bevölkerung eine bereits vorbereitete Allgemeinverfügung erlassen.
Die darin enthaltenden Regelungen treten am Dienstag, 27. Oktober, 0 Uhr in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 15. November, 24 Uhr.
Im öffentlich Raum besteht demnach eine Maskenpflicht und zwar überall dort, wo der Mindestabstand von 1 Meter 50 nicht eingehalten werden kann.
Das gilt auch für Schulen außerhalb des Klassenraums.
In Kindertagesstätten müssen die Mitarbeiter und Besucher Maske tragen- und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss generell die Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden Außerdem gilt eine Obergrenze von 15 Leuten bei privaten Feiern.
NeueAllgemeinverfügung im Landkreis Mansfeld-Südharz
Wegen gestiegener Corona-Infektionszahlen hat nun auch der Landkreis Mansfeld-Südharz eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Private Feiern sind ab sofort auf 20 Personen begrenzt. Mit fachkundiger Organisation können es maximal 100 sein, unter freiem Himmel bis zu 200.
Bei Sportveranstaltungen in Mansfeld-Südharz ist der Einsatz von Blasinstrumenten untersagt, sofern sie mit Atemluft betrieben werden.