Schulweg

Sachsen-Anhalt: Kreise schränken Kostenübernahmen ein

Kreise schränken Kostenerstattung ein

Zum Start ins neue Schuljahr haben sich in einigen Landkreisen in Sachsen-Anhalt die Reglungen für die Kostenerstattung der sogenannten "Elterntaxis" geändert.

Für Eltern im Saalekreis bringt das unter Umständen höhere Kosten mit sich, denn .

Im Saalekreishat die Verwaltung hat die Schülerbeförderungssatzung geändert.Elterntaxis bekommen die Kosten nur noch erstattet, wenn es keine zumutbare ÖPNV-Verbindung gibt. Was zumutbar ist und was nicht, entscheidet dabei das Amt für Bildung und Ausbildungsförderung.

Ähnlich regelt es der Kreis Stendal: der hält es z. B. für zumutbar, dass Grundschüler von zu Hause bis zur nächsten Haltestelle 2 km laufen, die älteren 3 km.

ImSalzlandkreis wird es an der Zeit festgemacht: zumutbar ist hier z. B., wenn die Fahrt zur Schule mit Bus oder Bahn für Grundschüler maximal 45 Minuten dauert. Diese Zahlen bestimmt jede Verwaltung selbst.

Der Kreis Wittenberg übernimmt private Spritkosten auch nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel eine vorübergehende körperliche Einschränkung die Fahrt mit dem ÖPNV unmöglich macht.

Der Kreis Börde weist darauf hin, dass Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit nur an der Schule absetzen, die Fahrkosten nicht erstattet bekommen.

Der Altmarkkreis Salzwedel ist noch ein bisschen strenger: liegt die Schule im Einzugsgebiet und statt ÖPNV fährt das Elterntaxi, gibt es grundsätzlich kein Geld zurück.

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