Wie groß müssen Polizisten mindestens sein? Nicht zum ersten Mal hat sich mit dieser Frage ein deutsches Gericht befasst. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat jetzt festgestellt: Die Festlegung auf 1,60m als Mindestgröße ist rechtens.
Polizei ist in Deutschland Ländersache und so gelten in Deutschland nun auch bei der Körpergröße von Bewerbern für den Polizeidienst unterschiedliche Regeln.
In Düsseldorf hatte eine Frau vor einigen Monaten ihren Prozess gewonnen, obwohl sie gegenüber der Vorschrift 2cm zu klein war. Das Gericht in Nordrhein-Westphalen sah eine unrechtmäßige Benachteiligung. In Sachsen-Anhalt bleibt es bei der Ablehnung einer Bewerberin. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat entschieden: Nur wer mindestens 1,60m groß ist, kann sich als Polizist gegenüber Straftätern durchsetzen.