Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt weitreichendeLockerungen verkündet. Diese treten ab Montag, 4. Mai, in Kraft.
Hier ein Überblick:
KONTAKTVERBOTE:Als erstes Bundesland weicht Sachsen-Anhalt die seit 23. März geltenden weitgehenden Kontaktsperren auf. Von Montag an können sich Gruppen von bis zu fünf Menschen - bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern - treffen, auch wenn sie nicht unter einem Dach wohnen oder direkt miteinander verwandt sind. So sei es möglich, dass Großeltern wieder ihre Enkelkinder treffen könnten, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Fünf heiße aber eben auch genau fünf. Eine fünfköpfige oder größere Familie könne keinen weiteren Besuch einladen. «Mehrere Hausstände dürfen nicht zusammen, sonst wird es eine Fete», ergänzte Haseloff. Feiern und Grillen an öffentlichen Plätzen bleibt verboten. Triftige Gründe zum Verlassen der Wohnung brauchen die Sachsen-Anhalter nicht mehr.
FRISEUREUNDCO:Schon seit zwei Wochen können sich Friseure - und Frisierbedürftige - Hoffnung machen, dass die Salons wieder öffnen, ab Montag wird diese Ankündigung wahr. Neben den Haarstylisten dürfen auch Kosmetiksalons sowie Nagel- und Fußpflege wieder öffnen, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) ankündigte. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Unternehmen die geltenden Schutzstandards einhalten können. Das heißt auch:Mundschutzpflicht für Friseurinnen ebenso wie für die Kunden.
GROSSEGESCHÄFTE:Sachsen-Anhalt kippt die extrem umstrittene Regelung, dass große Geschäfte prinzipiell nicht öffnen dürfen, wenn sie keine Baumärkte, Supermärkte, Drogerien oder Buchläden sind. «Wir öffnen jetzt alle Geschäfte und Läden, egal welchen Warensortiments», sagte Grimm-Benne. Voraussetzung ist, dass der Zugang begrenzt und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Auf einer Fläche bis zu 800 Quadratmetern darf sich ein Kunde je 10 Quadratmeter aufhalten, darüber hinaus muss es pro Kunden 20 Quadratmeter Platz geben. Die Regelung gilt ab Montag.
GASTRONOMIE:Seit Tagen wird diskutiert, wann Kneipen, Restaurants und Cafés wieder öffnen können, jetzt stellt die Landesregierung den 22. Mai als Öffnungstag in Aussicht. Das ist der Tag genau nach Himmelfahrt. Am Feiertag selbst gebe es zuviele Rituale - wie Feierlichkeiten - die in der Vergangenheit zu größeren Ausbrüchen des Coronavirus in anderen Regionen geführt hätten, begründete Haseloff die Terminwahl. Voraussetzungen gibt es einige: Die Infektionszahlen müssen trotz der jetzt beschlossenen Öffnungen und ausgeweiteter Tests niedrig bleiben, hohe Schutzstandards garantiert werden - und die Nachbarbundesländer zu Öffnungen im gleichen Zeitraum bereit sein, zählte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) auf. Dafür könnte neben Außen- auch die Innengastronomie mit Auflagen wieder öffnen dürfen. Details will das Kabinett am Dienstag diskutieren.
TOURISMUS:Für die Hotellerie gibt es hingegen noch keine Öffnungsperspektive. Busreisen bleiben ebenso untersagt wie touristische Übernachtungen und touristische Tagesausflüge aus anderen Bundesländern. Auch Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt.
SPORT:Sachsen-Anhalt lässt Trainings in den Vereinen wieder zu, aber unter strengen Voraussetzungen. Sport ist nur im Freien und in Gruppen von maximal 5 Menschen erlaubt, ein Kontakt muss ausgeschlossen sein. Wettkämpfe bleiben verboten - Umkleidekabinen, Sportgaststätten und ähnliches gesperrt, Zuschauer sind verboten. Damit folgt man Empfehlungen der Sportministerkonferenz, wie Innen- und Sportminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte. Einen konkreten Katalog wieder erlaubter Sportarten legt das Land nicht fest. Neben Beispielen wie Reiten, Tischtennis, Tennis, Leichtathletik und Rudern ist laut Stahlknecht auch Fußball-Training in Kleingruppen möglich - wenn Abstand gehalten wird.
FREIBÄDER:Schwimmen und Planschen in Schwimmhallen und Freibädern bleibt verboten. Laut Gesundheitsministerin Grimm-Benne müssen noch wissenschaftliche Erkenntnisse abgewartet werden, ob der Chlor im Wasser das Coronavirus zuverlässig abtötet. Es werde aber nach einer Lösung gesucht, um die Freibadsaison - etwas später als gewöhnlich - starten lassen zu können.
SPIELPLÄTZE:Vom 8. Mai an dürfen Spielplätze in Sachsen-Anhalt wieder öffnen. Sie sind seit Mitte März gesperrt. Welche Anlagen Familien wieder öffnen dürfen, entscheiden aber jeweils die Kommunen selbst. «Manche Spielplätze sind sehr attraktiv, deswegen sollen die Kommunen selbst entscheiden», begründete Grimm-Benne. Der Zugang müsse begrenzt und das Einhalten von Mindestabständen sichergestellt werden, heißt es in der neuen Verordnung.
SCHULEN:Erstmals seit dem 16. April öffnen in Sachsen-Anhalt auch die Grundschulen wieder ihre Pforten für Unterricht. Die Viertklässler kehren am Montag zurück. An den weiterführenden Schulen werden die Jugendlichen erwartet, die im kommenden Jahr Abschluss machen. Beide Klassenstufen sollen von nun an regelmäßig mit abwechselndem Präsenzunterricht und Aufgaben für zuhause unterrichtet werden. Am 6. Mai folgen die Gymnasiasten, die 2022 Abitur machen.
KITAS:Von Montag an können landesweit alle Alleinerziehenden ihre Kinder in den eigentlich geschlossenen Kitas betreuen lassen. Das war zuletzt nur in Magdeburg und Halle möglich. Zudem wird der Kreis der Familien erweitert, die Anspruch auf einen Platz haben: Neben den bisherigen systemrelevanten Berufen kommen jetzt jene Eltern dazu, die in den Branchen arbeiten, die wieder öffnen dürfen. Darüber hinaus will Sachsen-Anhalt im Mai für all jene Familien die Elternbeiträge übernehmen, die die Kitabetreuung nicht nutzen.
KULTUR-UNDFREIZEIT:Die Zoos sind schon seit einer Woche wieder auf, am Montag folgen weitere Freizeitmöglichkeiten. Mit strengen Auflagen zu Mindestabstand, Besucherbegrenzung und Hygiene dürfen die Museen im Land wieder öffnen, ebenso Bibliotheken und Archive. «Lichtspielhäuser und Kinos können wir noch nicht öffnen», sagte Kulturminister Rainer Robra (CDU). Mit den Besitzern werde weiterhin an einem Schutzkonzept gearbeitet. Allerdings gebe es für Cineasten zunehmend die Möglichkeit, Autokino-Angebote zu nutzen.
SCHULISCHEANGEBOTE:Prinzipiell bleiben Musik- und Volkshochschulen sowie ähnliche Bildungseinrichtungen weiterhin geschlossen. Aufgrund der gelockerten Kontaktregeln werden aber Einzelunterricht und Formate mit Gruppen von bis zu fünf Menschen erlaubt.Gesangsunterricht und Unterricht mit Blasinstrumenten seien zunächst ausgenommen, weil eine Verbreitung des Virus auch bei Abstand nicht ausgeschlossen werden könne, argumentierte Robra.
MUNDSCHUTZPFLICHT:Die Mundschutzpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr bleibt bestehen. Ausgenommen werden Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose, Schwerhörige und deren Begleiter sowie Menschen, für die das Tragen wegen Behinderungen, Schwangerschaft oder schwerer Einschränkungen unzumutbar wäre. Bußgelder soll es für Mundschutzverweigerer weiterhin nicht geben. Läden und Nahverkehrsanbieter sollen Verweigerern den Zutritt verwehren.
GOTTESDIENSTE:Wochenland mussten Glaubensgemeinschaften ihre Gottesdienste und religiösen Rituale ins Internet oder andere Plattformen verlegen, in den Kirchen gab es nur Möglichkeiten zur stillen Andacht für einzelne Gläubige. Jetzt dürfen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen wieder stattfinden. Konkrete Vorgaben macht das Land nicht. Es liege in der Verantwortung der Religionsgemeinschaften, die Abstands- und Hygieneregeln umzusetzen, sagte Regierungschef Haseloff.
BESUCHSVERBOTE:In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sind besonders viele Menschen, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Daher gilt seit Wochen ein strenges Besuchsverbot. Für die Alten- und Pflegeheime wird es ab 11. Mai gelockert, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) ankündigte. Ein Besucher pro Tag sei für eine Stunde erlaubt. Die Gäste müssten einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der vom Heim gestellt werde. Für Krankenhäuser bleibt das Besuchsverbot bestehen. Grimm-Benne begründete das etwa mit schwerwiegenden Ausbrüchen in Kliniken, wie sie zuletzt etwa in Brandenburg beobachtet wurden.
Lest hier den Text der offiziellen PressemitteilungNr. 188/2020 der Staatskanzlei!
Magdeburg, 2. Mai 2020
Corona-Beschränkungen werden weiter gelockert
Sachsen-Anhalt lockert die Corona-Beschränkungen weiter. Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken dürfen ab Montag, 4. Mai, wieder Besucher empfangen. Ladengeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, die bisher noch geschlossen sind, können öffnen, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten. Das gilt auch für Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen. Das Selbstorganisationsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften wird nicht mehr eingeschränkt. In Alten- und Pflegeheimen ist ab Montag, 11. Mai, eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt; die Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der vom Heim gestellt wird. Das Besuchsverbot der vergangenen Wochen ist damit aufgehoben. Das legt die 5. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: „Neben dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung ist es auch notwendig, dass wir schrittweise zu einem normalen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in unserem Land zurückkehren. Dem dienen die heute beschlossenen Erleichterungen. Für eine Entwarnung ist es dennoch zu früh. Die Pandemie ist nicht überwunden. Daher bitte ich alle Menschen in unserem Land: Halten Sie sich weiter an bestehende Auflagen.“
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte, es sei ihr wichtig, dass den Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenheime und ihren Angehörigen eine Perspektive aufgezeigt werde. Das Ministerium unterstütze die geplante Besuchsregelung und stelle den Einrichtungen Mund-Nasen-Schutz bereit, damit auch Besucherinnen und Besucher ausgestattet werden können. Wenn es aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig sei, könnten die Seniorenheime die Besuchserlaubnis einschränken.
Statt nur zu zweit, darf man sich künftig mit bis zu fünf Personen treffen. Die bisher gültigen scharfen Kontaktbeschränkungen, nach denen jedes Verlassen der Wohnung eines triftigen Grundes bedurfte, werden aufgehoben. Die Maskenpflicht in Ladengeschäften und in Bussen und Straßenbahnen bleibt bestehen. Sie gilt künftig aber erst für Kinder ab sechs Jahren. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitpersonen und im Bedarfsfall Personen mit denen sie kommunizieren, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten darüber hinaus für Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist. Unberührt bleibt die Verpflichtung der Arbeitgeber, die jeweiligen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.
Haseloff und Grimm-Benne betonten, vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt sei es möglich, die Beschränkungen der vergangenen Wochen weiter zurück zu nehmen. Zudem sei Sachsen-Anhalt das Land mit der zweitniedrigsten Verbreitungsrate des Coronavirus. Beide verbanden das jedoch mit einem eindringlichen Appell an die Selbstverantwortung der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter: „Wichtig ist, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.“ Es müsse gelingen, Infektionsketten weiter zu unterbinden.
Die Notbetreuung in Kindertagesstätten wird erneut erweitert. Anspruch haben jetzt die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben. Spielplätze dürfen ab 8. Mai wieder benutzt werden, wenn die Landkreise dies im Einzelfall oder per Allgemeinverfügung erlauben.
Schwimmbäder und Sportanlagen bleiben geschlossen. Allerdings ist Training im Freien möglich, wenn dabei das Abstandsgebot eingehalten werden kann und Einheiten maximal in Gruppen bis zu fünf Personen stattfinden. Gesundheitsministerin Grimm-Benne: „Das stärkt auch die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.“
Zudem strebt die Landesregierung unter Voraussetzungen wie einem weiter günstigen Infektionsgeschehen die Öffnung der Gastronomie zum 22. Mai an.
Weitere Informationen sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.