Lockerungen seit Montag

Die Regelungen im SAW-Land

Sachsen-Anhalt

Nach einem Monat der Ausgangsbeschränkungen kündigt die Landesregierung erste Lockerungen an. Auf Änderungen können sich in Sachsen-Anhalt vor allem Schüler und Einzelhändler einstellen. Ein Überblick, was sich durch die neue Verordnung ändert - und was nicht.

Die neuen Corona-Regeln sind in Sachsen-Anhalt weitestgehend die alten. Mit der vierten Eindämmungsverordnung, die das Kabinett am Donnerstag beschlossen hat, schreibt die Landesregierung die bisher geltenden Vorschriften im Wesentlichen fort. Die in der Bund-Länder-Einigung vom Mittwoch vereinbarten Spielräume für die einzelnen Bundesländer nutzt das Land dabei kaum. Mit den ersten Lockerungen der Beschränkungen, etwa für Schulen und den Einzelhandel, bleibt die Landesregierung auf der Linie der Vereinbarung der Ministerpräsidenten mit dem Bund. Ein Überblick:

EINKAUFEN: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern und, unabhängig von ihrer Größe, auchAutohäuser dürfen ab Montag (20. April 2020) wieder öffnen. Ausschlaggebend für die Genehmigung ist die im Miet- oder Pachtvertrag vermerkte Größe des Geschäfts - Inhaber dürfen ihre Verkaufsräume nicht teilweise öffnen oder verkleinern. Die Zahl 800 sei ein Kompromiss in den Bund-Länder-Verhandlungen gewesen, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). «Wir hätten uns damit begnügt, die Abstandsregeln zu organisieren». Die Geschäfte müssen selbstständig gewährleisten, dass sich pro zehn Quadratmeter Ladenfläche nur ein Kunde gleichzeitig im Laden aufhält.

SCHULEN: Vom kommendenDonnerstag an sollen anSchulen in Sachsen-Anhalt wieder Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen stattfinden können. Die Schulen bräuchten die Zeit bis dahin, um sich auf die Wiederöffnung vorzubereiten, sagte Bildungsminister Marco Tullner (CDU). Für die Schulen gelten dann besondere Regeln, etwa im Hinblick auf Hygiene und die Pausengestaltung. Die Abschlussprüfungen sollen wie geplant stattfinden - die Abiprüfungen beginnen am 4. Mai, die Realschulprüfungen eine Woche später. Ab 4. Mai soll auch der Unterricht für Klassen, die im nächsten Schuljahr einen Abschluss machen, wieder langsam starten.

KITAS: Die Kitas bleiben zunächst grundsätzlich geschlossen. Weiterhin gibt es aber eine Notbetreuung für Eltern, die in ihren Berufen derzeit unverzichtbar sind. Zu der Gruppe dieser systemrelevanten Berufe gehören mit der neuen Verordnung auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer, wie Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte. Weiterhin haben auch Beschäftigte im Gesundheits- oder Pflegesektor sowie Polizeibeamte einen Anspruch auf Notbetreuung der Kinder. Der bestehe schon dann, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeite, sagte die Ministerin.

FRISEURE:Friseure müssen weiterhin geschlossen bleiben. Haseloff stellte den Friseuren aber in Aussicht, dass sie nach Ablauf der Verordnung am 4. Mai wieder öffnen dürfen. Das gelte auch für Kosmetiker, ergänzte Grimm-Benne. Die Handwerkskammer Magdeburg hatte sich gewünscht, dass Sachsen-Anhalt den Haarstylisten und auch Kosmetikern schon früher die Wiedereröffnung ermöglicht. «Auch in diesem Bereich können Vorkehrungen getroffen werden, damit Beschäftigte und Kunden ausreichend geschützt sind», teilte die Kammer mit.

KRANKENHÄUSER, ALTEN- UNDPFLEGEHEIME:Besuche in Einrichtungen für Behinderte, Senioren und in Krankenhäusern sind weiterhin verboten. Diese Einrichtungen seien Hotspots für Infektionen in Sachsen-Anhalt, sagte Grimm-Benne. «Da müssen wir noch Konzeptionen erarbeiten, wie wir sukzessiv wieder Besuch zulassen», sagte die Ministerin.

VERSAMMLUNGEN UNDVERANSTALTUNGEN:Das Kontaktverbot bleibt bis mindestens 3. Mai bestehen - Großveranstaltungen und Versammlungen bleiben also zunächst verboten. Großveranstaltungen mit 1000 Teilnehmern und mehr werden bis zum 31. August untersagt. Das soll Veranstaltern Planungssicherheit geben, sagten Grimm-Benne und Haseloff. Über Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern werde man sich bei den Beratungen über die nächste Verlängerung der Beschränkungen erneut unterhalten, so die Ministerin. Am Samstag stellte die Staatskanzlei klar, dass vor den nächsten Beratungen zwischen Bund und Ländern am 30. April kein Grund bestehe, kleinere Veranstaltungen flächendeckend abzusagen.

HOTELSUNDRESTAURANTS: Hotels dürfen weiterhin nur Geschäftsreisende beherbergen, Restaurants nur außer Haus verkaufen. Die Branche hatte sich enttäuscht darüber gezeigt und vor einer Pleitewelle gewarnt. Grimm-Benne stellte am Donnerstag Lockerungen in Aussicht. So könnte Sachsen-Anhalt nach dem 3. Mai zu den Regeln zurückkehren, die bereits vor dem bundesweiten Kontaktverbot galten. Damals durften Gastwirte öffnen, sofern Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Die Landesregierung plane, sofern die Zahl der Neuinfektionen stabil bleibt, zu dieser Regel zurückzukehren.

MUSEEN UNDFREIZEITANGEBOTE: Auch Museen müssen noch auf ihre Wiedereröffnung warten - können aber auf eine Öffnung ab Anfang Mai hoffen. Die Landesregierung werde zu Museen in der nächsten Landesverordnung zum Corona-Virus, die die jetzigen Regelungen ab dem 4. Mai ablösen soll, eine Regelung treffen, kündigte Haseloff an. Das gelte unabhängig davon, was Bund und Länder bis dahin beschließen. Sachsen-Anhalt will dann etwa auch die Öffnung von Zoos für Spaziergänger prüfen. Bibliotheken, Kinos und Theater müssen auch bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

GOTTESDIENSTE:Kirchen und andere Gotteshäuser bleiben weiterhin geschlossen. «Ich bin mir nicht sicher, ob wir da vor Pfingsten einen Normalbetrieb hinbekommen», sagte Haseloff. In Sachsen-Anhalt seien viele Gläubige ältere Menschen, daher sei das Risiko besonders hoch. Die Landesregierung wolle aber auch Kirchen, Moscheen und Synagogen schnellstmöglich eine Übergangslösung oder eine Perspektive für eine Wiedereröffnung ermöglichen. Der Kirchenpräsident der Anhaltischen Landeskirche, Joachim Liebig, bedauerte das anhaltende Verbot. «Bei allem Verständnis für Einschränkungen, die notwendig sind, um die Verbreitung des Corona-Virus zu reduzieren, schmerzt es uns sehr, dass gemäß der gestrigen Verordnungen Gottesdienste weiterhin nicht stattfinden können.»

Halles Oberbürgermeister stellt Ausnahmen in Aussicht

Halles Oberbürgermeister BerndWiegandhat Einzelhändlern, deren Geschäfte die Bedingungen für die Wiederöffnung am Montag nur knapp verfehlen, Ausnahmegenehmigungen in Aussicht gestellt. Entsprechende Genehmigungen könnten bei der Stadt beantragt werden, sagteWiegandam Samstag auf einer Pressekonferenz. Das gelte etwa für die Begrenzung der Verkaufsfläche.

Laut der am Donnerstag vom Kabinett verabschiedeten Landesverordnung dürfen ab Montag Geschäfte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen. Dafür gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln. Einzelhändler hatten die Lockerung größtenteils begrüßt, einige kritisierten aber die zulässige Höchstgröße der Geschäfte als willkürlich.

Es gebe eine Vielzahl von Sachverhalten, die die Verordnung der Landesregierung nicht regele, sagteWiegand. «Hier kann man dann Rat suchen und Ausnahmegenehmigungen beantragen.» Das gelte auch für Geschäfte, die statt der 800Quadratmeter etwa 815 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. «Wir gucken uns das dann sehr genau an und versuchen dann, die 15 Quadratmeter in irgendeiner Weise nicht in die Verkaufsfläche hinein zu bekommen», sagteWiegand. Nach Angaben der Landesregierung gilt für die Regelungen die im Miet- oder Pachtvertrag dokumentierte Verkaufsfläche.

Sachsen

Sachsens Regierung lockert die Beschränkungen des Lebens vorsichtig. Ab Montag beginnt für Abschlussklassen die Schule, auch kleinere Geschäfte dürfen öffnen und Gottesdienste sind in begrenztem Rahmen erlaubt. In Bus und Bahn jedoch gilt künftig Maskenpflicht.

Die neueCorona-Schutz-Verordnung löst die alten Regelungen ab, tritt am Montag 0.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 3. Mai.

"Das Aufeinandertreffen von Menschen, von vielen Menschen über längere Zeit auf engem Raum, müssen wir vermeiden", so Ministerpräsident MichaelKretschmer. Am 30. April soll Bilanz gezogen und über weitere Schritte entschieden werden. Erarbeitet werde eine mittelfristige Perspektive, nach dem 4. Mai sei etwa für Friseure und Kosmetiker, Zoos und Tierparks vieles wieder möglich - aber nur bei entsprechendem Schutz. Auch der Gastronomie machte er Hoffnungen.

Der Überblick:

MASKEN: Für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel gilt ab Montag eine Maskenpflicht. Zur Abdeckung von Nase und Mund müsse es keine teure FFP2-Maske sein, es reichten auch ein einfaches Tuch oder ein Schal, sagte Kretschmer. Der Freistaat ist das erste Bundesland, das diese Maßnahme anordnet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich gelassen über diesen Alleingang Sachsens: Man habe sich mit den Ländern auf ein Maskengebot geeinigt. «Dass es jetzt einzelne Abweichungen gibt, das haben wir in einigen Städten schon gesehen, ist immer Teil der föderalen Debatte.»

AUSGANGSBESCHRÄNKUNG: Sie wird durch eine Kontaktbeschränkung ersetzt. Damit können Menschen das Haus wieder ohne triftigen Grund verlassen. Auch die 15 Kilometer-Grenze ist damit hinfällig, sagte Kretschmer. Touristische Ausflüge in die nähere Umgebung wie die Sächsische Schweiz sind wieder möglich - mit Menschen aus dem eigenen Hausstand und nun auch maximal einer weiteren Person. Es gehe noch immer darum, den Kontakt mit anderen Menschen zu vermeiden, sagte Kretschmer. Es brauche Vorsicht, um den Erfolg nicht zu gefährden.

KINDER: Spielplätze bleiben weiter tabu, auch über eine Kita-Öffnung soll erst in zwei Wochen entschieden werden. Der Kreis der Eltern, die in der Coronakrise Anspruch auf die Notbetreuung in Grundschulen und Kitas haben, wurde erweitert. Neben Beschäftigten im medizinischen und Pflegebereich sowie Angestellten in Banken und Sparkassen, Mitarbeitern in der Landwirtschaft, von Krankenkassen oder Sanitätshäusern gehören nun auch Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter im Bestattungswesen, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Handwerker, Tierpfleger oder das für den Schuldienst erforderliche Personal dazu.

MUSEEN: Museen, Gedenkstätten, Zoos und Botanische Gärten bleiben hingegen weiterhin geschlossen. Ministerpräsident Kretschmer machte mit Verweis auf den 4. Mai allerdings Hoffnung.

SCHULEN: Gymnasien, Oberschulen und Berufliche Schulzentren werden geöffnet, aber ausschließlich für die jeweiligen Abschlussklassen. Regulärer Unterricht findet nicht statt, nur in prüfungsrelevanten Fächern. An Gymnasien geht die Prüfungsvorbereitung am Montag los, an Ober-, Berufs- und Förderschulen am Mittwoch. Die Schulen werden mit einer «Erstausstattung» an Masken und Desinfektion ausgerüstet. Die Abstandsregeln müssen gewahrt werden.

HANDEL: Auch Bau- und Gartenmärkte sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung bis zu 800 Quadratmeter Größe mit separatem Kundeneingang von außen dürfen öffnen - unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen. Bei Kfz-, Fahrrad- und Buchhandel ist die Größe egal.

HOTEL UND GASTRONOMIE: Hotels, Restaurants und andere gastronomische Betriebe bleiben zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus weiter geschlossen. Laut Kretschmer ist es dort zu früh für Erleichterungen. «Wir sehen natürlich mit großer Sorge, wie viele Gastronomen nicht mehr weiterwissen», sagte er. In den nächsten zwei Wochen solle ein Plan für Erleichterungen erarbeitet werden, der dann ab Ende Mai gelten kann.

KIRCHEN: Öffentliche Gottesdienste sind wieder erlaubt, es gilt eine Begrenzung auf maximal 15 Besucher, ebenso wie bei Trauerfeiern, Beerdigungen und Taufen.

POLIZEI:Im Zuge der Lockerungen der Corona-Regeln in Sachsen wird die Polizei des Landes ab Montag Schutzmasken tragen. Die Bediensteten sind angehalten, den dienstlich gelieferten, textilen und waschbaren Mund-Nase-Schutz, die sogenannte Community-Maske, grundsätzlich bei Bürgerkontakten zu tragen, teilte das Landespolizeipräsidium am Sonntag in Dresden mit. Außerdem werde das Tragen auch bei Zusammenkünften im Innendienst dringend empfohlen.Vom Polizeiverwaltungsamt seien rund 26 000 Community-Masken beschafft und an die Dienststellen der sächsischen Polizei ausgeliefert worden. Operativ tätige Beamte im Polizeivollzugsdienst erhalten mindestens zwei Masken, für alle anderen Bediensteten werde jeweils eine Maske zur Verfügung gestellt.

Thüringen

Der Autohandel und Bibliotheken dürfen trotz der Corona-Krise ab Montag in Thüringen wieder öffnen. Das sieht die neue Verordnung mit Lockerungen der bisherigen strengen Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise vor, die am Samstag von der Staatskanzlei veröffentlicht wurde und am Montag in Kraft tritt. Demnach darf es ab Montag auch wieder Geburtsvorbereitungskurse und Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf geben.

Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sollen in Thüringen schon am 24. April und nicht wie erst geplant am 27. April wieder öffnen können. Darauf habe sich das Regierungskabinett am Freitag verständigt, teilte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee mit.

Zoos, Tierparks und botanische Gärten können ab 27. April wieder öffnen. Dieser Termin steht auch für Museen, Galerien, Ausstellungen und Beratungsstellen. Abiturienten dürfen dann auch wieder in die Schule.

Gottesdienste und Versammlungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 3. Mai wieder möglich sein. Die Teilnehmerzahl ist dabei in geschlossenen Räumen auf 30 und unter freiem Himmel auf 50 begrenzt. Einen Tag später dürfen dann auch Friseure und Barbiere wieder öffnen.

Niedersachsen

Auch Niedersachsen lockert erste Coronavirus-Beschränkungen. Wie zwischen Bund und Ländern abgesteckt, öffnen ab Montag wieder zahlreiche Geschäfte. Auch Bibliotheken, Buchhandlungen sowie Auto- und Fahrradhandel und -werkstätten können wieder öffnen. Besuche in Altenheimen sind unter Auflagen wieder möglich. Bei allem gilt die Abstandsregelung, die strikten Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Für den Tourismus gibt es noch keinerlei Lockerung. Das regelt die neue Corona-Verordnung des Landes, die ab Montag gilt.

GESCHÄFTE dürfen demnach ab Montag wieder öffnen, wenn sie über nicht mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügen. Größere Läden können öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren. Dies alles gilt auch für Geschäfte in Einkaufszentren. Diese dürfen ebenfalls wieder öffnen, müssen aber den Besucherandrang und den Abstand der Menschen auf den Gängen kontrollieren.

WOCHENMÄRKTE dürfen von der kommenden Woche an wieder ohne Einschränkungen, etwa was das Sortiment der Stände angeht, öffnen.

TOURISMUS ist trotz des frühlingshaften Wetters weiterhin nicht möglich. Hotels und Pensionen dürfen keine Zimmer an Touristen vermieten. Die Fähren dürfen keine Urlauber und Ausflügler mit zu den Nordseeinseln nehmen, die strikten Einschränkungen bleiben bestehen.

RESTAURANTS UND CAFÉS bleiben weiter geschlossen, dies gilt auch für die Gastronomie in Einkaufszentren. Der Außer-Haus-Verkauf ist wie bisher aber möglich.

GROßVERANSTALTUNGEN ab 1000 Teilnehmern sind in Niedersachsen bis zum 31. August verboten. In der bis zum 6. Mai gültigen Verordnung bleiben zudem weiterhin alle öffentlichen Veranstaltungen mit Ausnahme von Parlaments- und Gremiensitzungen verboten. Das heißt, auch Veranstaltungen mit wesentlich weniger Teilnehmern sind vorerst weiter untersagt.

GOTTESDIENSTE sowie religiöse Versammlungen sind davon in Niedersachsen vorerst weiter betroffen. Auf Bundesebene ist aber vereinbart worden, dass vom 30. April an Gottesdienste stufenweise wieder ermöglicht werden sollen.

VERSAMMLUNGEN unter freiem Himmel wie Demonstrationen sind künftig - gegebenenfalls unter Auflagen und Beschränkungen - wieder möglich. Dabei gibt es in der neuen Verordnung keine genaue Angabe zur Teilnehmerzahl. Wichtiger ist laut Krisenstab, dass die Teilnehmer Abstand zueinander halten können und sich auch bei der An- und Abreise zu einer Versammlung nicht in die Quere kommen.

DAS BESUCHSVERBOT in Alten- und Pflegeheimen wird gelockert. Wenn die Heime auf Grundlage eines Hygienekonzepts nachweisen können, dass ein geschützter Besuch zwischen Bewohnern und Besuchern möglich ist, kann dieser wieder erlaubt werden.

DIE NOTBETREUUNG in Krippen und Kindergärten wird erweitert. Statt bisher etwa drei Prozent der üblicherweise betreuten Quote soll diese auf acht Prozent steigen. Erweitert wird die Bandbreite der Berufe für Eltern, die in einer Notlage eine Betreuung nutzen können. Künftig ist dies bei allen Berufen von öffentlichem Interesse möglich. Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bescheinigen, dass dieser im Betrieb benötigt wird und dies ohne Kinderbetreuung nicht möglich ist.

FRISEURE: Zwar ist bundesweit eine Öffnung von Friseursalons unter strikten Auflagen schon für Anfang Mai abgesprochen. Niedersachsen wird die Lockerung mit der nächsten Verordnung in zwei Wochen ermöglichen.

FÜR AUSLANDSREISENDE gilt weiter eine strikte Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen nach der Rückkehr sowie die Pflicht, sich von sich aus bei den Gesundheitsbehörden zu melden. Davon ausgenommen sind Menschen, die beruflich im Ausland sind oder weniger als 48 Stunden jenseits der Grenze waren und keine Krankheitssymptome verspüren.

Maskenpflicht in Wolfsburg

In Wolfsburg gilt nun auch eine Maskenpflicht, und zwar in den Geschäften sowie in öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und in den Bussen.Sie gilt ab Montag, 20. April, mit einer Übergangsfrist von einer Woche bis zunächst zum 6. Mai. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.Die Stadt teilte mit, Masken seien im Einzelhandel erhältlich, auch in den großen Einkaufszentren in Wolfsburg. Sie können ebenso selbst genäht werden. Wer so schnell keine Maske zur Hand hat, kann zunächst auch ein Tuch oder einen Schal nutzen.

Brandenburg

Kleinere Läden dürfen in Brandenburg ab Mittwoch (22. April) wieder öffnen - auch in Einkaufszentren. Das gilt für einzelne Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche oder für die Geschäfte, die sie auf diese Fläche verkleinern, wie das Kabinett am Freitag in Potsdam beschloss. Die Neuregelung besagt auch: Unabhängig von der Größe dürfen auch Auto-, Fahrrad- und Buchhändler wieder aufmachen.

Brandenburg hat sich dafür mit dem Nachbarland Berlin abgestimmt. Dort sollen Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche am Mittwoch oder Donnerstag öffnen. Möglicherweise regelt Berlin auch die Öffnung von Warenhäusern. Fahrrad- und Buchhändler haben über eine Sonderregelung ohnehin weiter aufgehabt.

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