Kritik an Katastrophenschutz

Sondersitzung im Innenausschuss

Nach der Unwetterkatastrophe kommt am Montag der Innenausschuss im Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen. Neben möglichen Versäumnissen der Behörden wollen die Abgeordneten darüber sprechen, ob der Bund künftig mehr für den Katastrophenschutz tun sollte. Die Bewältigung akuter Katastrophenlagen liegt bislang in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Der Bund hat seinerseits die Aufgabe, für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall zu sorgen. Einige Experten halten diese Aufteilung für nicht mehr zeitgemäß.

Auskunft geben den Mitgliedern des Ausschusses Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster. Sie hatten im März ein Konzept für eine Neuausrichtung des BBK vorgelegt, das eine intensivere Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Krisenfall vorsieht. Schuster hatte bereits Fehler im System bei der verheerenden Flutkatastrophe eingeräumt. «Das ist nicht optimal gelaufen», sagte Schuster am Donnerstag.

Kritik anHorst Seehofer

Anhaltender Starkregen hatte am 14. Juli zu Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geführt. Mindestens 179 Menschen starben. Nach der Unwetterkatastrophe hatte es Vorwürfe gegeben, die Menschen in den betroffenen Gebieten seien nicht schnell genug gewarnt worden. Insbesondere Seehofer wurde massiv kritisiert. Die Grünen hätten bei der Sondersitzung zudem gerne NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und den rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz (SPD) befragt.

Am Nachmittag (14.00 Uhr) wollen sich Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock und die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, zu den Lehren aus der Hochwasserkatastrophe äußern. Dabei soll es auch um mögliche Veränderungen beim Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gehen.

Grüne wollen Grundgesetzänderung zu Reform des Katastrophenschutzes

Mihalic hatte zuvor eine Zuständigkeit auf Bundesebene für länderübergreifende oder spezielle Lagen gefordert. «Wir kennen ein solches Modell in der Polizei vom Bundeskriminalamt, was in besonderen Situationen ebenfalls eine koordinierende Rolle übernimmt», sagte Mihalic. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe müsse diese Aufgabe übernehmen.

Mihalic hält zudem eine Grundgesetzänderung zur Reform des Katastrophenschutzes für unerlässlich. «Wir würden uns da aber mehr Verbindlichkeit wünschen. Ich prognostiziere, dass wir dafür am Ende gesetzliche Änderungen brauchen. Und das wird ohne Grundgesetzänderung nicht gehen», sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag).

Am vergangenen Mittwoch hatte die Bundesregierung eine Soforthilfe von zunächst 200 Millionen Euro beschlossen. Weitere rasche Mittel in der gleichen Höhe wollen die betroffenen Länder beisteuern. Außerdem ist ein milliardenschwerer Aufbaufonds geplant. Nach der Hochwasserkatastrophe von 2013 hatten Bund und alle Länder den teuren Wiederaufbau gemeinsam finanziert. Mehrere Bundesländer hatten bereits ihre Bereitschaft zur Unterstützung der Aufbauhilfe signalisiert.

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