Rezeption im Hotel

Kippt Sachsen-Anhalt das Beherbergungsverbot?

Hoteliers klagen gegen Verbot

Ein Hotelier und ein Vermieter von Ferienwohnungen haben Eilanträge gegen das Beherbergungsverbot inSachsen-Anhaltbeim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Wie ein OVG-Sprecher am Donnerstag in Magdeburg sagte, wollen sie erreichen, dass Urlauber aus Corona-Risikogebieten wieder nachSachsen-Anhaltkommen dürfen. Die Landesregierung habe dies per Verordnung untersagt. Die Eilanträge kommen den Angaben nach aus dem Landkreis Harz und aus Naumburg (Burgenlandkreis). Das Land habe bis zum 26. Oktober Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Wie der Sprecher erklärte, entscheidet das Gericht in einem Eilverfahren per Aktenlage darüber, ob das Beherbergungsverbot vorläufig ausgesetzt wird oder auch nicht. Wann dies sein wird, ist noch unklar. InSachsen-Anhaltdürfen Hoteliers seit Ende Juni niemanden beherbergen, der aus einem Corona-Hotspot kommt und keinen aktuellen negativen Test vorweisen kann. Als innerdeutsche Risikogebiete gelten Städte und Kreise, in denen es mehr als 50 nachgewiesene Infektionen je 100 000 Einwohner und Woche gibt.

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