Die fremdenfeindlichen Tweets eines Leipziger Professors bleiben ohne dienstrechtliche Folgen. Die Uni belässt den Juristen Thomas Rauscher im Amt; weil er sich über seinen privaten Twitter-Account geäußert hat – und das sei vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt. Rauscher hatte auf Twitter unter anderem seinem Wunsch nach einem weißen Europa Ausdruck verliehen. Studenten hatten daraufhin seine Entlassung gefordert.