In Sandersdorf-Brehna zahlen Eltern diesen Monat keine Kitabeiträge. Das hatte die Stadt im Kreis Anhalt-Bitterfeld im Februar 2022 für den März beschlossen. Insgesamt erlässt die Verwaltung ab Dienstag, 1. März70.000 Euro.
Zudem werden fürKinder, bei denen aus personellen und dienstlichen Gründen die Betreuung seitens der Stadt Sandersdorf-Brehna als Träger zeitweise während der Monate November 2021 bis April 2022 (Hochlage der 3. und 4. Welle) nicht vertragsgemäß abgesichert werden kann, werden die Betreuungskosten tageweise rückerstattet, heißt es weiter in einer Mitteilung der Stadt. Für alle Kinder mit laufendem Betreuungsvertrag mit der Stadt werden die Betreuungskosten für diesen Monat auf Grund der familiären Mehrbelastungen bedingt durch die Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen einmalig erlassen.
Dies betrifft wenige Fälle und hat einen finanziellen Umfang von etwa 5000€. Betroffen war zum Beispiel im November 2021 die Kita Glückspilz. Hier mussten Kinder zurückgewiesen werden, deren Eltern nach Vorgaben des Landes nicht systemrelevant sind. Diese Zurückweisung basiert auf einem von der Stadtverwaltung in Kooperation mit dem Stadtelternrat erarbeiteten Stufenplan im Falle einer Notbetreuung. Diese kann aufgrund von Erkrankungen der Erzieherinnen sowie in deren Umfeld mit gleichzeitigen Quarantäne-Anordnungen und Urlaubsanspruch eintreten. Im Januar 2022 musste die Kita Pfingstanger coronabedingt für vier Tage geschlossen werden. Von dieser Schließung waren 74 Kinder und ihre Eltern betroffen. Die tageweise Rückerstattung erfolgt auch für Familien, die für die Kita Borstel einen 10-Stunden-Vertrag abgeschlossen haben, diesen jedoch aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten nicht vollumfänglich nutzen konnten.