Jugendfeiern in Corona-Zeiten

Jugendweihen und Hochzeiten: Was darf stattfinden?

Neue Lockerungen für standesamtliche Trauungen

Wie der Landesverband Sachsen-Anhalt der Interessenvereinigung Jugendweihe e.V. bekannt gibt, wird bis zum 31. August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie keine Jugendweihe stattfinden können. Grund dafür ist die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Mai, die öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen untersagt. Die Ausnahmeregelungen, unter welchen bestimmte Veranstaltungen doch stattfinden dürfen, erfassen die Jugendweiheveranstaltungen nicht.

Ersatztermineim nächsten Jahr

Mögliche Ersatztermine werden rechtzeitig und mit ausreichend viel Vorlaufzeit begkanntgegeben, es wird demnachkeine kurzfristigen Ersatztermine geben. Alle bereits erworbenen Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit, damit die Jugendlichenund ihre Familiendensymbolischen Abschied von der Kindheit feiern können. Wann die Feiern nachgeholt werden, ist momentan noch unklar. Veränderte Termine und regionale Informationen findet Ihr auf der jeweiligen Seite des Ortes und hier.Die Jugendweihe-Feierstunden vom April und Mai 2020 im Landkreis Wittenberg beispielsweisewurden bereits auf den April 2021 verschoben.

Dürfen Hochzeiten stattfinden?

Aber nicht nur Jugendliche wollen ihren Abschied von der Kindheit feiern, auch viele Brautpaarewarten sehnsüchtig auf Informationen, ob ihre Trauung stattfinden kann. Bei standesamtlichen Trauungen in Sachsen-Anhalt gibt es tatsächlich Grund zur Freude durch neue Lockerungen: Neben den Eheschließenden und den Trauzeugen dürfen die Eltern, Geschwister und Kinder des Brautpaares dabei sein, auch wenn dann mehr als fünf Personen zusammenkommen. Reisen nach Sachsen-Anhalt, um an standesamtlichen Trauungen teilzunehmen, sind ebenfalls erlaubt.Wie das Ganze bei begleitenden Hochzeitsfeiern und allgemeinen Familienfeiern mit mehr als fünf Personen aussieht, ist allerdings noch unklar.

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