Bernd Wiegand

Impfaffäre von OB Wiegand

Gestoppte Stadtratssitzung wohl am 7. April

Die Sondersitzung des Halleschen Stadtrats wird voraussichtlich am 7. April 2021 nachgeholt. Das bestätigte die Fraktion der Linken auf Nachfrage von radio SAW. Demnach werde im Laufe des Tages ein entsprechenderAntrag an die Stadtratsvorsitzende Katja Müller weitergereicht.

Das Verwaltungsgericht Halle hatte die geplante Sondersitzung des Stadtrates zur Impfaffäre des Oberbürgermeisters Bernd Wiegand (parteilos) gestoppt. Einen entsprechenden Beschluss veröffentlichte das Gericht am Sonntag, 14. Mär 2021auf seiner Internetseite. Am Montag (16.30 Uhr) sollte der Stadtrat als Dienstvorgesetzter von Wiegand darüber entscheiden, ob ihm die Führung seiner Dienstgeschäfte vorläufig untersagt werden soll.

Ein Mitglied des Stadtrates hatte sich den Angaben zufolge an das Gericht gewandt. Die Ladungsfrist zur Einberufung des Stadtrates sei nicht eingehalten worden, argumentierte er. Das Verwaltungsgericht gab dem Antragsteller Recht. Der Beschluss (vom 14. März 2021 – 3 B 89/21 HAL) sei anfechtbar. Das heißt, ein gerichtliches Tauziehen könnte weitergehen.

Grund der geplanten Sondersitzung war die vorzeitige Corona-Impfung Wiegands. Er hatte seine Impfung nicht sofort, sondern erst Wochen später öffentlich gemacht. Wiegand begründete die Impfung damit, dass der Impfstoff an jenem Tag übrig gewesen sei, niemand anderes für die Impfung spontan zur Verfügung gestanden habe und der Impfstoff ansonsten im Müll gelandet wäre. Wie sich herausstellte, wurden auch mehrerer Stadträte und Mitglieder des Katastrophenstabes in Halle vorzeitig geimpft. Die Impfaffäre sorgte bundesweit für Schlagzeilen.

Laut der von Bund und Land festgelegten Prioritätenliste der Dringlichkeit der Impfberechtigten wären Wiegand und die anderen noch nicht an der Reihe gewesen. Während der Aufarbeitung der vorzeitigen Impfungen verwickelte sich Wiegand in Widersprüche. Er blieb bisher bei seiner Position, nichts Unrechtes getan zu haben. Als OB trage er letztlich die Verantwortung für die Stadt.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts wurde für die Sondersitzung die - laut Geschäftsordnung des Stadtrates - geltende Ladungsfrist von 14 Tagen vor dem Sitzungstag nicht eingehalten. Die Einladung sei um einen Tag zu spät erfolgt. Unklar blieb zunächst, wer das Gericht angerufen hat. Eine Mehrheit der Stadträte hatte sich im Vorfeld der geplanten nicht öffentlichen Sondersitzung dafür ausgesprochen, Wiegand wegen der Impfaffäre vorläufig aus dem Rathaus zu verbannen. Wegen der Impfaffäre ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle. Das Landesverwaltungsamt hat ein Disziplinarverfahren gegen den OB eingeleitet.

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